Schulpsychologisches Gutachten anfechten bei Dyskalkulie?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi BlondeMieze,

um Dir einen guten Rat zu geben, hab ich vorher noch ein paar Fragen:

  1. In welchem Bundesland wohnst Du?

  2. Warum wurde damals vor 2 Jahren nicht gleich eine Therapie begonnen? Die Tatsache, dass der schulpsychologische Dienst oder das Jugendamt keine Fachkraft zur Durchführung der Therapie hatten, hätte dazu führen müssen einen außerschulischen Therapeuten oder ein Rechenschwächetherapieinstitut dafür zu beauftragen. Wenn das nicht passiert ist, könnte man das als unterlassene Hilfeleistung im Amt oder Verschleppung von Hilfeleistungen im Amt interpretieren. Mit dieser Argumentation hat man natürlich noch nicht zugleich etwas durchgesetzt, aber man kann damit argumentieren.

  3. Was hat die neue Schulpsychologin eigentlich untersucht in der einen Stunde, welchen Test hat sie angewendet, wie ist sie zu Ihrem Urteil gekommen? Eine qualifizierte Untersuchung auf Rechenschwäche in einer Stunde ist genauso unseriös wie eine Wunderheilung durch "Handauflegen".

  4. Warum kann die Schule ihre Rücksichtnahme auf die Matheprobleme nicht unabhängig von der Schulpsychologin aufrechterhalten? Die Lehrer haben doch auch ein eigenes Urteil darüber - oder etwa nicht?

  5. Wie wurde der vorgeschlagene Schulwechsel begründet? Nur wegen Mathe kann man ein Kind nichts zum Schulwechsel zwingen. Wer das behauptet will Euch einen Bären aufbinden. Es wäre auch völlig unsinnig. Will die Schule Euch loswerden?

  6. Hat die Schulpsychologin überhaupt eine Ausbildung mit der sie eine Dyskalkulie beurteilen kann oder hat sie nur einfach einen Intelligenztest oder Matheleistungstest angewendet?

Last Euch nicht so einfach abfertigen! Oft lohnt es sich, einmal mit einem zuständigen Schulreferenten im Bildungsministerium zu telefonieren. Die wissen meistens besser über die Vorschriften bescheid als Lehrer und vor allem die Schulpsychologen und haben auch Ideen, wie man das in der Schule besser handhaben kann!

Siehe auch: http://www.rechenschwaecheinstitut-volxheim.de/schultip.html

Gruß yacofred


BlondeMieze 
Fragesteller
 16.01.2012, 16:47

1) Wir wohnen in Sachsen-Anhalt, zuständiges Schulamt Gardelegen.

2) Es gab damals im gesamten Landkreis keinen Therapeuten, der vom Jugendamt aus zugelassen war. Ich hatte zwar Kontakt mit dem ZTR aber die Kosten hatte das Jugendamt nicht übernommen und selbst konnte ich die Kosten nicht tragen. Ich sollte halt warten, bis sie einen neuen Vertragspartner haben, aber sie haben noch keinen.

3) Mathe wurde mit RZD 2-6, Deutsch mit DRT 5, SLS 5-8 und allgemein Auszüge aus CTR 20-R getestet. Es waren alles nur Auszüge und Tine musste Reihen ergänzen, das macht ihr keinen Spass, das hatte sie auch gesagt. Es wurde eine deutliche Steigerung in Deutsch verzeichnet und die Matheprobleme waren die gleichen wie zu Grundschulzeiten. Die Schere zwischen Mathe und den anderen Fächern geht immer weiter auseinander. Dabei kommt Tine nicht mit der Zahlenzerlegung klar. Rechenwege, Malfolgen kann sie, aber sie kann nicht auf höhere Zahlen umdenken und braucht dadurch etwas mehr Zeit. In der Grundschule wurde ein Nachteilsausgleich praktiziert, wo sie etwas mehr Zeit hatte und separat in einem Raum geschrieben hat, damit die mehr Ruhe hatte. In den Arbeiten schrieb sie auch mal eine 1 und die Zeugnisnote war 2. Jetzt steht sie ohne Nachteilsausgleich 4, das ist für mich akzeptabel. Aber ich möchte ihr natürlich helfen unser Zahlensystem zu verstehen. Wir haben alle Fachliteratur durchprobiert, üben mit Stäben usw. Mal hat sie einen Lichtblick aber in den Arbeiten oder unter Druck verfällt sie immer wieder auf ihr Fingerzählprinzip zurück.

4) Die Mathelehrerin ist sehr verständnisvoll und hat auch extra eine Weiterbildung gemacht. Sie hilft Tine wo sie kann und stellt ihr einfachere Aufgaben im Unterricht, damit sie sich auch melden kann. Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist dies auch bei Arbeiten durchaus legitim, doch jetzt darf sie das nicht mehr. Der Schulleiter hat so entschieden, weil im neuen Gutachten halt kein Hinweis darauf mehr steht. Auf der letzten Schulkonferenz wurde beschlossen, die Note auszusetzen um ihr den Druck zu nehmen. Wir hatten 2 Krankenhausaufenthalte, immer wieder Bauchschmerzen, in den ersten 6 Wochen war sie wohl 4 Tage in der Schule, alles psychosomatisch. Nach dem Beschluss ging es deutlich aufwärts und jetzt gibt es keine Probleme mehr. Keine Fehltage, sie geht wieder gern zur Schule. Ich trau ihr jetzt garnicht zu sagen, dass sie nun wieder voll bewertet wird. Es steht drin: "Aus schulpsychologischer Sicht können in Bezug auf schulische Maßnahmen keine Empfehlungen gegeben werden."

5) Begründet wurde der Wechsel mit allgemeiner Überforderung. Tini brach bei der Psychologin in Tränen aus als sie rechnen sollte und konnte sich kaum wieder beruhigen. Das steht auch im Gutachten. Die Psychologin konnte nicht eindeutig zuordnen ob die Schwierigkeiten bei Mathe durch die Mengen- und Zahlengebundenheit der erforderlichen Logik oder durch die allgemeine Fähigkeit zum logischen Denken bedingt sind. Sie ist halt zu blöd für Mathe, komisch nur, dass die anderen Zensuren alle 1 oder 2 sind, da kann sie ja so blöd nicht sein.

6) Die Ausbildung der Psychologin kenne ich nicht. Sie ist sehr jung, ist wohl gerade erst mit dem Studium fertig. Ich hatte auch den Eindruck, dass sie mit dem weinenden Kind garnicht umgehen konnte, hat sie nicht getröstet sondern gesagt, sie geht dann mal auf Toilette und Tine durfte zu mir in den Warteraum kommen. Wir sind allerdings bei Glatteis fast 3 Stunden Auto im Schritttempo gefahren und haben dann dort beim Schulamt noch den Hintereingang gesucht, weil gebaut wurde. Die ganze Zeit hämmerten die Bauarbeiter rum, ehrlich da hätte ich auch Probleme mit der Konzentration. Wurde aber alles nicht berücksichtigt. Im Gespräch hinterher sagte sie mir noch, dass sie mir eine Matheschwäche bestätigen kann und es unterstützt, dass der Nachteilsausgleich angewendet wird. Im Gutachten stand davon nichts mehr.

0
yacofred  17.01.2012, 10:38
@BlondeMieze

Zu 1+2) Das ZTR wäre natürlich ein geeignetes Institut. Vielleicht solltest Du dort nachfragen, wie das mit Kostenübernahmen vom Jugendamt aussieht. Eltern haben nämlich laut Gesetz (§35a) ein Recht darauf Vorschläge für Therapeuten zu machen und ein Recht darauf, dass diese Vorschläge auch berücksichtigt werden. Falls die Kosten höher sind als bei einem anderen Therapeuten, darf nur dann deswegen abgelehnt werden, wenn der Unterschied unverhältnismäßig groß ist. Außerdem würde ich bezweifeln, dass es in Eurer Gegend Therapeuten gibt, die gleich oder besser qualifiziert sind als die vom ZTR. Die Sache ist deshalb so delikat, weil offensichtlich tatsächlich vom Jugendamt hier eine notwendige Hilfe verschleppt bzw. sogar verhindert wurde – wahrscheinlich mit der Absicht, die Kosten letztlich ganz einsparen zu können. Das ZTR in Deiner Nähe wird soweit ich weiß von Dr. Klaus Retzlaff geleitet. Am besten fragst Du direkt nach ihm und bittest ihn um Rat. Das mit dem Jugendamt wird ihn sicher interessieren. Er kennt sich auch mit den Gesetzen in Sachsen-Anhalt aus und kann Dir Hinweise wegen des Nachteilsausgleichs und der Benotung geben. ZTR-Magdeburg, Dr. Klaus Retzlaff, Tel.: 0391 - 50 67 990 Zu 3+4) Das ist eine typische Situation rechenschwacher Kinder. Die Tests sind reine Vergleichstests (mit normierten Schülerpopulationen) und sagen nichts über Tines Verständnisprobleme aus. Es kommt daher gar nicht darauf an wie gut oder schlecht sie in den Tests abgeschnitten hat. Am Ende dienen die Tests nur zur Rechtfertigung dafür, dass man keine (!) Rücksicht auf sie nehmen will. Das hat mit pädagogischer Beurteilung und individueller Förderung nichts zu tun! Das Üben hilft nicht, da kein Gespräch darüber mit ihr geführt wird, wie sie den Stoff verstanden hat und warum sie diesen oder jenen Rechenweg benutzt oder warum sie welche Fehler macht. Nur das könnte dazu führen, dass sie nach und nach ihre Verständnislücken schließt. Dann ist Üben auch wieder sinnvoll. Das Zählen ist so etwas wie ein Rettungsanker, der aber nicht weiterhilft, weil sie die Rechenanforderungen ab einer gewissen Zahlengröße nicht mehr erfüllen kann und darüber hinaus das notwendige Verständnis für die mathematischen Abstraktionen nicht lernen kann, um dann aufs Zählen verzichten zu können und mit mathematischer Logik und daraus abgeleiteter Vorstellung arbeiten zu können. Sachaufgaben zu verstehen, ist auf dem bisherigen Weg sowieso unmöglich. All diese Erkenntnisse sind Standard der Wissenschaft (siehe auch: Gaidoschik 2010) und sollten Eurem Schuldirektor einmal vermittelt werden. Dann ist er vielleicht „in der Lage“, nicht im Gutachten krampfhaft nach Gründen zu suchen, die Rücksichtnahmen für Tine abzulehnen. Nur sein „guter und sachverständiger Wille“ als Direktor ist hier pädagogisch gefragt. Da geht kein Gesetz drüber! Viele Schulen betrachten leider solche Rücksichtnahmen auf Einzelne Kinder mit Lernschwierigkeiten als Störung des Alltagsbetriebs. Das stellt eine krasse Missachtung diverser „menschelnder“ Sprüche über individuelle Förderung in den Schulgesetzen dar. Die Gesetze sind voll von solchen Widersprüchen – leider sollen es die Kinder ausbaden. Dagegen muss man argumentieren. Die Schulpsychologin will offensichtlich einfach keine Verantwortung übernehmen bzw. sich nicht mit der Schule anlegen. Das könnte ja Zeit kosten und berufliche Nachteile einbringen. Hier erinnere ich an meinen Rat, einmal im Bildungsministerium den zuständigen Schulreferenten versuchen zu erreichen. Da muss man sich entweder telefonisch durchfragen oder im Internet nach einem Organigramm des Mitarbeiterstabs des Ministeriums suchen. Diese(n) Schulreferenten(in) würde ich dann mit dem Fall konfrontieren, fragen ob das überhaupt rechtens ist und um Unterstützung und Beratung bitten. Evtl. kennt Dr. Retzlaff sogar die entsprechenden Leute und kann Dir einen Namen nennen. Meistens sind die Referenten nach Schultypen sortiert. Sie haben in der Regel großen Einfluss auf die Schulen und sind evtl. sogar weisungsbefugt. In Rheinland-Pfalz ist das jedenfalls so. Nachdem Du Dich mit verschiedenen Leuten unterhalten hast und dann besser informiert bist, solltest Du zunächst dem Beschluss der Schule widersprechen (schriftlich) unter Hinweis auf Schädigung des Lernens, Schädigung der psychischen Gesundheit bzw. Körperverletzung. Dafür brauchst Du noch keinen Anwalt, aber Du kannst schon mal vorsorglich darauf hinweisen, dass Du es nicht hinnehmen wirst, dass mit Deinem Kind so unpädagogisch und schädigend umgegangen wird. Die Antwort der Schule darauf wird wahrscheinlich die juristischen Gründe enthalten, warum die Schule meint so verfahren zu müssen. Dann kann man überlegen, ob und wie man darauf juristisch reagiert. Das ganze sollte natürlich so bald wie möglich passieren. Du solltest auch schon Druck aufbauen, indem Du Tine nicht mehr zu Klassenarbeiten in Mathe gehen lässt und Zeugnisse mit Mathenoten nicht mehr akzeptierst, also auch nicht mehr unterschreibst.

0
yacofred  17.01.2012, 10:40
@yacofred

Fortsetzung:

Gleichzeitig würde ich den möglichen Schulwechsel anstreben, damit Du noch einen Ausweg hast, falls das andere nicht klappt. Oder der Schulwechsel gleich klapptch, dann kannst Du den anderen Ärger mit der alten Schule vergessen. Aber sei vorsichtig: Sichere erst mal ab, dass nicht in der neuen Schule der gleiche Ärger wiederkommt! Zu 5+6) Wenn die Schulpsychologin so unsicher in der Beurteilung ist, sollte sie nicht so folgenschwere Urteile fällen, wie das, dass keine Dyskalkulie vorliegt. Dass das Kind ziemlich unter Druck steht, scheint ihr kein Kopfzerbrechen zu bereiten. Die Verweigerung der Rücksichtnahme durch die Schule natürlich eine Folge ihrer Entscheidung, die andererseits der psychologischen Beurteilung total widerspricht – vielleicht ist ihr das gar nicht klar. Weiß die Schulpsychologin von den Konsequenzen ihres Gutachtens und wie steht sie dazu? Die Unterscheidung zwischen mathematischer und allgemeiner Logik liest sich, wie eine differenzierte Betrachtungsweise. In Wirklichkeit wird damit nur eine individuelle mathematische Beurteilung der Verständnisprobleme umgangen, wahrscheinlich weil die Schulpsychologin keine Ahnung hat, was eine mathematische Lernstandsanalyse ist. Letztere wäre nämlich nötig, um die Verständnisprobleme aufzudecken und daraus einen Förderplan zu erstellen. Einen Schulwechsel zu empfehlen bedeutet auch, sich darüber Gedanken zu machen, was man damit wie erreichen will. Der Schulwechsel soll ja wohl der Ersatz dafür sein, an der derzeitigen Schule vernünftig mit Rücksichtnahmen und Förderungen dem Kind zu helfen, Das scheint sie aber nicht gemacht zu haben. Hier wäre es nützlich und von Vorteil für ein Gespräch mit dem Schuldirektor, wenn wenigstens die Mathe-Lehrerin eine Lernstandsanalyse machen könnte und einen darauf bezogenen Förderplan vorschlagen würde. Dann würde nämlich automatisch herauskommen, dass Tine mit dem aktuellen Unterrichtsstoff überfordert ist. Das würde zumindest theoretisch dazu führen, dass jeder, der ein bisschen mitdenkt, sehen kann, dass das Kind durch die normale Teilnahme am Unterricht mit Prüfungen und Noten regelrecht fertig gemacht wird, egal ob jemand das beabsichtigt hätte oder nicht! Du solltest die Psycholoogin unbedingt nochmal fragen und darauf nageln, was sie nach der Untersuchung gesagt hat. Außerdem ist es absurd, dass sie so etwas sagt und aus dem Gutachten wird von der Schule dann praktisch das Gegenteil gemacht, weil die Gutachterin sich eigentlich gar nicht für eine Unterstützung des Kindes durch die Schule eingesetzt hat.

Gruß yacofred

0
yacofred  18.01.2012, 12:51
@yacofred

Hi BlondeMieze,

Mir ist noch Folgendes eingefallen: Wenn Tine sich gegen den Schulwechsel sträubt, solltest Du den Schulwechsel natürlich erst mal ganz ablehnen. Also erstmal mit der Tochter darüber reden, wie sie dass sieht, sonst kommen zu den bestehenden Problemen noch andere hinzu, die dann nur damit zusammenhängen, dass das Kind sich überfahren fühlt - das ist nicht zu unterschätzen. Wichtig wäre vor allem, dass Tine in einem Schulwechsel auch eine Verbesserung für sich erkennen könnte.

Ansonsten gilt sowieso, dass auf den neuen Schule bessere Bedingungen und bessere Rücksichtnahmen zu erwarten sein müssen, sonst ist ein Schulwechsel völlig sinnlos. Den Nutzen einer Klassenwiederholung sehe ich nicht. Nur das Wiederholen des Mathestoffs in der gleichen Weise bringt gar nichts. Den Stoff zu wiederholen, den sie schon hatte und konnte, bringt Öde und Langeweile und vor allem das Gefühl, bestraft worden zu sein. Das alleine kann schon wieder negative Folgen für Tines Selbstverständnis und ihren weiteren Lernwillen haben.

Gruß yacofred

0
BlondeMieze 
Fragesteller
 20.01.2012, 10:32
@yacofred

Hallo, danke für die ausführliche Antwort, Dr. Retzlaff hat Tine begutachtet und wollte auch die Therapie machen. Das Jugendamt hat aber den Vertrag mit ihm gekündigt, weil es finanzielle Unkorrektheiten gab- wie das Jugendamt meinte. Dadurch habe ich keine Chance mehr beim ZTR.

Ein Schulwechsel steht für mich noch nicht im Raum, sie ist ja erst seit September auf der Schule und dann gleich wieder wechseln ist Unsinn, sie hat sich ja gerade erst eingelebt. Bei uns gab es im letzten Jahr ja noch die verbindliche Schullaufbahnempfehlung und die lautete Gymnasium. Das haben wir auch gemacht. Nun soll sie auf die Realschule, wo Sekundar- und Hauptschüler zusammen in einer Klasse unterrichtet werden. Gehässigkeiten, Lärmprobleme, Disziplinprobleme sind an der Tagesordnung. Dort würde sie seelisch untergehen, auch wenn sie in den anderen Fächern der Überflieger wäre. Leistungsmäßig ist ein Wechsel auch noch nicht nötig, weil sie steht ohne Begünstigungen in Mathe 4 und kann ja mit den guten Noten in Deutsch und Englisch selbst eine 5 in Mathe ausgleichen, ohne die Versetzung zu gefährden. Die Lehrerin ist auf meiner Seite und meint, die 4 ist zu halten, könnte mit der Förderung sogar eine 3 werden. In der Klasse ist Tine akzeptiert. Die Konsequenz der Psychologin, einen Schulwechsel vorzuschlagen, ist so völlig aus der Luft gegriffen, sie hat sich nichtmal die Noten zeigen lassen. Mich ärgert halt die Unprofessionalität der Psychologin und die Macht, die sie über mein Kind hat. Bei den Forschungen zu Teilleistungsstörungen sollte auch mal an die Kinder gedacht werden und etwas zur Förderung gemacht werden, aber das bleibt leider aus.

0
yacofred  20.01.2012, 15:10
@BlondeMieze

Hallo BlondeMieze,

von Deinem letzten Beitrag her fasse ich dann nochmal meinen Rat zusammen:

  1. Keinen Schulwechsel anstreben, aber in der jetzigen Schule für Rücksichtnahmen Druck machen: Notenaussetzung oder pädagogische Note, Hausaufgaben individualisieren oder weglassen, kein Druck für mündliche Leistungen im Unterricht, keine langwierigen Übungen mit unverstandenen Aufgaben zulassen, nur dann selbst mit dem Kind arbeiten, wenn Du Dir sicher bist, dass Du ein Problem von Tine entdeckt hast, zu dem Du selbst auch etwas weißt und mit ihr darüber diskutieren kannst - also keine Eselsbrücken und "Tipps" zum Rechnen

  2. Nach Möglichkeit im Ministerium den zuständigen Schulreferenten finden und um Unterstützung gegenüber der Schulleitung bitten.

  3. Das konstruktive Verhältnis mit der Mathe-Lehrerin ausbauen, um Tine besser zu unterstützen und bei der Schulleitung zu argumentieren (evtl. Lernstandsanalyse durch die Lehrerin).

  4. Die Schulpsychologin kann man wohl vergessen.

  5. Nochmal einen Antrag beim Jugendamt stellen und darauf bestehen, dass, wenn kein Therapeut zur Verfügung steht, das ZTR eine Therapie machen darf. Vermutlich sind die angeblichen "Unkorrektheiten" des ZTR nur vorgeschoben gewesen, um die Kosten ganz einzusparen, sonst wäre doch innerhalb von zwei Jahren etwas passiert. Evtl. kann Dr.Retzlaff Dich da nochmal unterstützen. Es gibt in vielen Städten auch noch die Duden-Paetec-Institute. Allerdings sind das eher "Allroundanbieter" für alle Lernschwierigkeiten. Da weiß man dann nie so genau, wie gut der einzelne Therapeut speziell in Mathetherapie ausgebildet worden ist und welche Erfahrungen er eigentlich hat. Ein guter Mathelehrer, wenn er wirklich bereit ist die Probleme von Tine diagnostisch individuell zurückzuverfolgen, käme als "Therapeut" natürlich auch infrage. Da müsstest Du dann selbst versuchen zu beurteilen, ob er/sie das leisten könnte.

  6. Damit Du Deine evtl. noch vorhandenen Hoffnungen und Ideale über Schule und Schulbehörden und Schulforscher vielleicht noch ein wenig mehr zurückschraubst, hier noch eine Artikelempfehlung:

http://www.ifrk-ev.de/content/steeg.htm

Ich wünsche Dir und Tine viel Erfolg und alles Gute

Gruß yacofred

0
Aufklaerer111  09.05.2021, 20:17

Die Psychologinnen machen nur Tests und aufrund dessen interpretieren Sie Dinge die überhaut nicht erwiesen sind.

0

Es ist bekannt das Mädchen mit den Rechenleistungen auf den Kriegsfuß stehen.Ich kenne einen Fall.da hat man das nicht so hoch gespielt.Da wurde Sogar die Höhere Handelsschule mit Erfolg absolwiert.Da hat man von denWahlfächern inm Ersten Jahr die Buchführung genommen.Das War noch ohne Rechnen,und brachte Eine gute Note.Im zweiten Jahr Betrierbswirtschaft.Das war denn auch noch kaum Rechnen..Das gab denn auch noch eine ausreichende Note.im Lauf Ihres Lebens kam Sie ganz gut zurecht Mit Fremdsprachen. Ob es etwas bringt,mit den Gutachtern zu streiten Weiß ich nicht.Ich bin der Meinung,Die Stärken eines Kindes zu fördern,und die Schwächen zu ignorieren.Die bekommt man sowiso nicht hin.Wenn es nur ein Fach ist.

Ich an deiner Stelle würde mir auf jeden Fall eine zweit und auch ggf. eine dritte Meinung einholen, denn es sollte geklärt werden, welche Art der Therapie für deine Tochter sinnvoll ist und ob ein Schulwechsel in diesem Zusammenhang überhaupt erforderlich ist. Das was du über die Psychologin erzählst mutet für meinen Geschmack doch etwas seltsam an (ziemlich früh abgestempelt). Gegengutachten kannst du jederzeit vorlegen und Gutachten kannst du rein rechtlich auch jederzeit anfechten, wenn du nicht damit einverstanden bist.

Ich selbst arbeite im Bereich von Mathe Nachhilfe und kenne daher auch diverse Problematiken mit Teil- & Leistungsschwächen. Vielen Schülern kann auch gut mit zum Beispiel intensiverer Nachhilfe im Einzelunterricht geholfen werden.

Erkundig dich auch mal bei dem für euren Kreis zuständigen Schulamt, die können dir möglicherweise auch weiterhelfen.

Eine Teilleistungsstörung hat sie ja schon mal gefunden und wenn sie sich nicht sicher ist, ob eine Dyskalkulie vorliegt ist ihr Empfehlung in meinen Augen unseriös. Die Dame macht es sich da ziemlich einfach. Einen Schulwechsel in eine niedrigere Schule scheidet bei mindestens befriedigenden Noten in den anderen Fächern m.M. aus, wenn die Mathenote bei Vollbewertung nicht ungenügend ist.

Du kannst natürlich jederzeit ein Gegengutachten erstellen lassen. Dieses kommt sehr wahrscheinlich zu einem anderen Schluß. Ich würde dafür einen Kinderpsychologen oder ein spezielles Krankenhaus mit Kinderpsychologischer Abteilung wählen.

Aber grundsätzlich möchte ich noch sagen, das eine Dyskalkulie ebenso wie wie eine Legastenie sich durch geziehlte Förderung im Laufe der Zeit bessern können. Es fehlen in beiden Fällen ja nur Synapsenverbindungen. Die könne durch gezielte Förderung noch teilweise hergestellt werden. Insofern ist es natürlich möglich, dass sich die Dyskalkulie auch bei eurer Tochter verbessert hat

Wendet euch am besten mal an eine Beratungsstelle (z. B. Elternvertreter oder Dyskalkulie-Selbsthilfegruppe). Die können euch kompetent und professionell beraten. Des weiteren solltet ihr euch mit einem Rechtsanwalt, der sich auf Verwaltungs- oder Schulrecht spezialisiert hat, in Verbindung setzen.


emily2001  16.01.2012, 11:23

Hallo,

man kann nicht nur wegen einer Schwäche in Mathe die ganzen Schulleistungen in Frage stellen ! Das ist nicht in Ordnung !

Emmy

0