Schickt Krankenhaus Unfallhergang an Krankenkasse?

9 Antworten

Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wirst du einem D-Arzt zugewiesen, der einen Unfallbericht abgibt.

In allen anderen Unfällen wendet sich die Krankenkasse direkt an dich, um zu prüfen, ob es sich um einen Regressfall handelt.

Das Krankenhaus teilt der Krankenkasse nur das Aufnahme- und Entlassungsdatum sowie die Diagnose(n) mit. Lässt die Diagnose auf einen Unfall schließen, bekommst du einen Unfallfragebogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei mir war es bei einem D-Verfahren immer so, dass die Krankenkasse einen Unfallfragebogen schickte, der ausgefüllt zurückgeschickt werden musste.

So können sie über die Schuldfrage einen möglichen Kostenträger ermitteln, denn für Unfälle gibt es meist Schuldige. Falls nicht, müssten sie für die Kosten selbst aufkommen.

es geht auch darum, ob nicht so rein zufällig eine andere Person an dem Unfall schuldig ist, damit entscheidet sich die Kostenfrage.

Die Klinik stellt nur die Diagnose und Info, das geht an die KK; von dort aus werden die weiteren Schritte eingeleitet


phillizn 
Fragesteller
 24.09.2019, 15:02

Also wird der eigentliche Unfallhergang nicht an die Kk weitergeleitet, sondern nur dass ich stationär aufgenommen wurde und die Diagnose

0
peterobm  24.09.2019, 15:03
@phillizn

genau das, dort wird wohl das Wort Unfall aufgetaucht sein, da kommen Nachfragen

beim Arbeitsunfall ist die BG zuständig, das hättest im KH sagen müssen

0
phillizn 
Fragesteller
 24.09.2019, 15:05
@peterobm

War kein Arbeitsunfall. Es war auch niemand beteiligt bin nur gestolpert 😅

0
DerHans  24.09.2019, 15:29
@phillizn

Woher soll das Krankenhaus den Unfallhergang kennen?

0
phillizn 
Fragesteller
 24.09.2019, 15:36
@DerHans

Weil ich im Krankenhaus aufgenommen wurde und die nach dem Hergang gefragt haben

0
peterobm  24.09.2019, 15:40
@phillizn

der Hergang lässt evtl. andere Verletzungen schließen, kann auch sein, dass du geschuppst wurdest; das ist ne KV und da muss evtl. die Polizei bestellt werden

0

Due Krankenversicherung/Krankenkasse will natürlich wissen, ob es sich um einen Unfall handelt, der von der Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger zu regeln ist.

die Kasse bekommt nur die Diagnose. sie schicken dann den Bogen standardmäßig raus, um ggf Verursacher in Regress zu nehmen.

der Bogen ist immer auszufüllen, auch wenn es kein Verursachen durch einen Dritten gab. man schreibt dann zusätzlich zum Unfallhergang mit dazu, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Das wars.

bei Stürzen wird häufig noch um bauliches gefragt. war der Handlauf in Ordnung, war es vielleicht rutschig weil frisch gewischt war usw. Sowas muss auch angegeben werden.