Scheidung nach 20 Jahren. Vor 5 Jahren Geld geerbt. Wie verhält es sich?

5 Antworten

Erbschaften zählen bei der Scheidung zum Anfangsvermögen. Entsprechend musst du dieses Geld nicht teilen.

Nein, Erschaften fallen nicht in den Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich).

Wird das auch je zur Hälfte geteilt?

Nein, die 30.000 sind Anfangsvermögen. Geteilt wird der Zugewinn, also die daraus erwirtschafteten Millionen.

Nein, ggf. daraus angefallene Zinsen, die wären dann Zugewinn und hälftig zu teilen.

Soweit ich weiß, zählen persönliche Erbschaften, anders als bei einem Lottogewinn NICHT in die Scheidung mit rein.

Doch wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frage deinen Anwalt deines Vertrauens oder beim Discord von Herrn Solmecke. Das ist kostenlos und dort sind neben Herrn Solmecke auch viele andere Juristen unterwegs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung