Scheidung - Versorgungsausgleich EU Rente?
Hallo,
es geht um Scheidung von 2 Eheleuten rumänischer Staatsangehörigkeit. Die Ehe wurde in Rumänien geschlossen. Nach ca. 2 Ehejahren ist das Paar nach Deutschland umgezogen und war ca. 25 Jahre verheiratet bevor ein Ehepartner in Deutschland die Scheidung beantragt hat. Das war vor ca. 4 Jahren. Der Anwalt hat direkt gesagt, es wird sehr lange dauern bis der Versorgungsausgleich geregelt wird, weil die Renten Daten aus Rumänien benötigt werden, was erfahrungsgemäß sehr lange dauert. Hat jemand Erfahrung mit so einem ähnlichen Fall ? Die Ehefrau hat einen Halbtagsjob und hat wahrscheinlich wenig Eile mit der Scheidung, weil sie ja die Rentenpunkte weiter sammelt vom Mann. Die Rente was aus Rumänien zu erwarten ist, ist sehr gering - also irgendwie steht das in keinem Verhältnis jahrelang zu warten. Ich hatte gehört man kann den Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung regeln oder auch wegen Härtefall (lange Scheidungsdauer), den Zeitpunkt bis zu welchem Rentenpunkte geteilt werden müssen rückdatieren. Der Anwalt macht leider gar nichts ausser warten…finde ich auch etwas seltsam.
Vielleicht kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall. Jetzt durch Corona arbeiten leider die Ämter in Rumänien noch mal doppelt langsam.
2 Antworten
Falls die Ehefrau mitspielt, ist vieles möglich - Abtrennung des Versorgungsausgleichs oder ein Verzicht auf die rumänischen Anwartschaften. Falls sie nicht mitspielt, kann auch der Anwalt nichts machen.
Es stimmt aber nicht, dass die Ehefrau die Scheidung hinauszögert, um mehr Rentenpunkte zu bekommen. Die Rentenpunkte werden nämlich nur bis zum Beginn des Scheidungsverfahrens berücksichtigt.
@ Roland Sperling Vielen Dank da haben Sie mir sehr geholfen !
Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wird aber ggf. erst später beschieden, wenn Unterlagen noch nicht vorhanden sind.
So ist es auch mit z.B. Betirebsrenten in DE. Die VBL hat lange gebraucht, bis sie, in meinem Fall die Daten liefern konnte. Da war ein Verfahren anhängig, wie die erworbenen Punkte dort zu werten sind. Damit wurde der Versorgungsausgleich erst fast 10 Monate nach meiner Scheidung durchgeführt und die richterliche Entscheidung hierzu nachgeliefert.
Und Rentenpunkte "weitersammeln"- bzw. "abgreifen", kann man nur bis zu dem Monat, in dem die Scheidungsklage zugestellt wurde.
D.h. wenn im geschilderten Fall der Mann die Scheidung will, reicht er sie ein, ihr wird die Klage zugestellt und damit endet der Anspruch auf Versorungsausgleich, egal, wie lange sie die Scheidung dann hinauszögert.