Saturn gesetzliche Gewährleistung-Neues Datenschutzgesetz?
Hallo,
ich besitzen seit dem 28.06 seine Bauknecht Waschmaschine, die wir im örtlichen Saturn Markt gekauft haben inkls. Anschluss und Altgerätmitnahme. Nach ca. 1 Woche ist das Gummi zwischen der Trommel und der Tür geschmolzen, da sich die Trommel beim drehen am Gummi reibt. Die Waschmaschine ist nagelneu und nicht einmal 2 Wochen alt.
Wir sind dann in den Saturn Markt gegangen und haben dem Mitarbeiter vom Problem aufmerksam gemacht und auf die gesetzliche Gewährleistung aufmerksam gemacht. Dieser hatte und jedoch immer an den Herstellerverwiesen und gesagt, dass der Hersteller für die Garantie und Gewährleistung zuständig ist und Saturn selbst nicht, was natürlich falsch ist.
Nach vielem hin und her konnte ich schließlich am 08.07 mit dem Filialleiter reden. Dieser bestätigte mir auch nochmal, dass ich eine gesetzliche Gewährleistung habe bzw. diese mir zusteht und er diese mir anerkennt. Er sagte mir dann, dass ich aber zunächst bei Bauknecht anrufen soll und einen Techniker zur Reparatur beauftragen soll. Ich wies ihn auf die gesetzlich Gewährleistung hin und das er sich um die Reparatur kümmern müsse und nicht ich. Daraufhin sagte er, dass sie selbst (Saturn) keinen Reparaturservice vor Ort haben weswegen sie selbst die Waschmaschine nicht reparieren können und weil angeblich seit dem 01.01.2020 (falls ich es noch richtig in Erinnerung habe) ein Datenschutzgesetz in Kraft getreten ist, weshalb sie (Saturn) keine Kundendaten mehr an andere übermitteln/weiterleiten dürfen. Deshalb müsse ich selbst einen Bauknecht Techniker beauftragen.
Des Weiteren sagte er mir, dass wenn der Reparaturauftrag länger als 2 Wochen dauern sollte, ich mit dem ausgedruckten Reparaturauftrag wieder in die Filiale kommen soll und er dann schauen würde, was man machen könnte heißt Austausch/Geld zurück. Kann es sein, dass ich wieder auf die Herstellergarantie verwiesen wurde, ich aber dieses mal einfach "zu blöd" war um dies zu erkennen, oder hat der Filialleiter denn soweit recht?
Ich habe jetzt für den 21.07 eine Reparaturauftrag kann aber jetzt keine Wäsche waschen bis zum 21.07 und wahrscheinlich sogar länger. Da wenn ich die Trommel mit der Hand drehe, ich nach einer halben Runde eine Widerstand spüre. Meine Vermutung ist, dass das geschmolzene Gummi irgendwo an/unter die Trommel gelaufen ist und dort ausgehärtet ist. Da ich glaube, dass nicht nur das Gummi/Dichtung getauscht wird sondern auch irgendwas mit der Trommel gemacht/überprüft wird, wird da wohl länger als einen Tag dauern mit dem Techniker. Das sind jetzt aber Vermutungen jedoch auf Erfahrungen anderer Bauknecht WA Besitzer gestützt.
LG
3 Antworten
Grundsätzlich ist für die Garantie der Hersteller verantwortlich. Soweit ist das schon richtig. Saturn würde die Waschmaschine auch nur einschicken und nicht mehr damit machen.
Was ist so schwer daran beim Hersteller anzurufen, diesem den Fall zu schildern und einen vor Ort Termin mit einem der Techniker auszumachen?
Du weißt aber das man Wäsche auch schnell mit der Hand waschen kann oder das evtl Mal schnell die Wäsche bei nem Nachbar durch die Maschinen laufen kann wenn man fragt?
Deswegen eben der Vermerk Grundsätzlich. Saturn wickelt als Händler die Garantie auch nur über den Hersteller ab und schickt das Gerät ein. Hier kannst du als Kunde mit einer Kopie der Rechnung sehr schnell sehr viel einfacher deine Ansprüche geltend machen, indem du den Hersteller selbst kontaktierst.
Der Kunde möchte in dem Falle aber von seinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen und nicht von der Garantie.
Damit ist der Hersteller raus, da ist nämlich immer der Verkäufer zuständig.
Zum Datenschutz:
https://www.datenschutz.org/kundendaten/
Du müsstet explizit zustimmen. ich kann mir aber gut vorstellen. das der FL das gar nicht erst anfangen will, um nicht doch irgendwie Glatteis zu betreten.
Dann hat keine Kette, ob Lebensmittel oder Technik einen Reparaturservice.
Insofern sehe ich da kein Hinterhältigkeit.
Der 21. ist natürlich der 13. Tag. Ist blöd frag doch mal an, ob sie dir die Wachkosten in der Wäscherei erstatten, bzw, du jemand eigenes holen kannst.
Ich habe keine Bauknecht WM um da irgendwelche Erfahrungen zu haben, aber auch da (wie beim Datenschutzgesetz) hilft Meister Google.
Du müsstet explizit zustimmen.
Ist die Gewährleistung eine rechtliche Verpflichtung, welcher der Verkäufer unterliegt?
Das war nicht meine Frage. Ist die Gewährleistung eine rechtliche Verpflichtung, welcher der Verkäufer unterliegt?
Das war eine rhetorische Frage. Die Gewährleistung ist eine rechtliche Verpflichtung des Verkäufers. Artikel 6 Abs 1c DSGVO erlaubt die Verarbeitung auch ohne Einwilligung, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen der Verantwortliche unterliegt. Er muss nicht "exlizit zustimmen".
Der Link interessiert nicht. Der Link hat nicht mehr zu sagen als die Rechtsvorschrift des Gesetzgebers.
Dann verstehe ich nicht, warum du das Gegenteil von dem behauptest, was der Gesetzgeber dort schreibt.
weil angeblich seit dem 01.01.2020 (falls ich es noch richtig in Erinnerung habe) ein Datenschutzgesetz in Kraft getreten ist, weshalb sie (Saturn) keine Kundendaten mehr an andere übermitteln/weiterleiten dürfen.
Blödsinn. Die Verarbeitung, d.h. Erhebung, Speicherung und Weitergabe deiner Daten ist zulässig, wenn du einwilligst oder wenn berechtigte Interessen vorliegen.
Artikel 6 DSGVO:
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
Da die Gewährleistung eine rechtliche Verpflichtung ist und der Verkäufer dieser nachkommen muss, ist die Weitergabe bereits durch Punkt c zulässig.
gegangen
gesagt
reden
sagte
sagte
angeblich
Genau das ist dein Problem. Solange du redest, wirst du abgewimmelt. Stelle die Aufforderung schriftlich und nachweislich per Fax mit quailifiziertem Sendebericht. Solange du alles mündlich machen willst, wirst du nie ernst genommen - man sagt einfach wieder irgendwas, du verlässt den Laden und man legt die Füße hoch.
Für die Garantie Zuständig ist die Person, die auch die Garantie vergibt.
Das kann der Händler oder der Hersteller sein oder sogar beide.