Rufbereitschaftszeit=Arbeitszeit? Hausnotruf?
Hallo,
Ich fahre seit einigen Wochen im Rahmen eines FSJ (Regel AZ - 39h/Woche) Hausnotruf. Dieser Dienst geht jeweils von Freitag-Freitag und man ist 24/7 in Bereitschaft. Hinzu kommt die Anwesenheitspflicht von 3h auf der Rettungswache und zusätzliche Aufgaben, auch nach den 3Std.
In der Bereitschaftszeit darf ich mich nicht zu weit vom Einsatzgebiet entfernen, muss immer einsatzbereit sein.
Ich frage mich nun, wie das arbeitsrechtlich aussieht? Ich kriege ca. 350 Euro mtl. und keine Überstunden o.Ä. für so einen Dienst. Darf man überhaupt so lange arbeiten, auch wenn es "nur" Rufbereitschaft ist?
Vielen Dank im Vorraus!
1 Antwort
Ja, Rufbereitschaft kann 7 (in meine Fall) Tage dauern, gerechnet wird effektiv die Zeit, die man dann "reingerufen" bzw. "arbeitet", das rumsitzen wird über einen Geldbetrag vergütet, der im Arbeitsvertrag verhandelt bzw. festgeschrieben ist.