Rufbereitschaftszeit=Arbeitszeit? Hausnotruf?

1 Antwort

Ja, Rufbereitschaft kann 7 (in meine Fall) Tage dauern, gerechnet wird effektiv die Zeit, die man dann "reingerufen" bzw. "arbeitet", das rumsitzen wird über einen Geldbetrag vergütet, der im Arbeitsvertrag verhandelt bzw. festgeschrieben ist.