Rückgaberecht bei gewerblicher Verkäufer?

3 Antworten

Bei Onlinverkäufen von Waren zwischen Händler und Privatpersonen (sog B2C.... Business to Consumer) gibt es grundsätzlich das Widerrufsrecht.

Ist Ware defekt, spricht man von Sachmangel, ebenso wenn rechtlich nicht alles in Ordnung ist (Rechtsmängel) in dem Fall greift nicht das Widerrufsrecht (bleibt natürlich ebenfalls bestehen) sondern das Rücktrittsrecht, wobei der Verkäufer mindestens 2 mal nachbessern darf, frühestens nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch kann der Käufer, egal ob gewerblicher oder privater Kunde,den Rücktritt erklären. In dem Fall darf der Händler eine Entschädigung für die Zeit verlangen,in dem die Sache einwandfrei funktioniert hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn das Produkt nicht wie beschrieben ist, dann muss auch privater dies zurücknehmen oder nachbessern!

Ansonsten: gewerbliche Anbieter müssen das Widerrufsrecht gewähren und darüber informieren!


verreisterNutzer  05.08.2020, 23:05

Die Antwort ist nicht eindeutig.

Gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Haustür und Onlinegeschäften von Waren zwischen Händler und Privatpersonen

Im übrigen gilt bei Sachmängeln und Rechtsmängel das Rücktrittsrecht und nicht das Widerrufsrecht, das falls es besteht selbstverständlich unberührt bleibt.

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TW1920  05.08.2020, 23:11
@verreisterNutzer
Gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Haustür und Onlinegeschäften von Waren zwischen Händler und Privatpersonen

OK gut, da es hier um ebay geht, ging ich davon aus, dass das klar ist

Im übrigen gilt bei Sachmängeln und Rechtsmängel das Rücktrittsrecht

Wenn das Produkt nicht wie beschrieben ist, dann muss auch privater dies zurücknehmen oder nachbessern!

Hab ich ja geschrieben - allerdings besteht das Rücktrittsrecht nur dann, wenn nicht nachgebessert werden kann bzw. dieser nicht nachgekommen wird oder wiederholt scheitert.

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verreisterNutzer  05.08.2020, 23:18
@TW1920

Ich habe ja auch nicht geschrieben, das deine Antwort falsch ist, sondern nur nicht eindeutig und das bezog sich auf den zweiten Teil deiner Antwort

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Jeder Gewerbliche Verkäufer muss die Ware zurücknehmen


Aliha  05.08.2020, 22:57

Das gesetzliche Rückgaberecht bezieht sich nur auf Haustür- Internet und Telefonverkäufe. Kein Verkäufer muss eine Ware zurücknehmen, die keine Mängel aufweist und die du in seinem Laden gekauft hast.

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verreisterNutzer  05.08.2020, 23:03
@Aliha

Sehr gut.... Gleiches gilt auch für Geschäfte zwischen Händler und gewerblichen Kunden (b2b.... Business to Business)

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