Rückerstattung der Studiengebühren nach Kündigung?
Hallo.
Ich habe am 1.8.2019 ein duales Studium angefangen. Daraufhin wurde das erste Wintersemester von dem Unternehmen bezahlt, was mich dann etwas später gekündigt hat. Nun habe ich einen Brief erhalten, in der mein Gehalt für den letzten Monat + Urlaubstage von denen einbehalten wurden und ich zusätzlich noch für weitere 300 Euro der Kosten für die Semestergebühren aufkommen soll.
Nun meine Fragen:
- Ist es Rechtens das ich für die Semestergebühren aufkommen muss, da sie es ja waren die mein duales Studium gekündigt haben.
- Dürfen sie mein Gehalt einfach so einbehalten?
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Meyer
5 Antworten
Ist es Rechtens das ich für die Semestergebühren aufkommen muss, da sie es ja waren die mein duales Studium gekündigt haben.
Dürfen sie mein Gehalt einfach so einbehalten?
Sie dürfen wohl weder das eine noch das andere / das dürfte so rechtlich nicht zulässig sein. Was steht denn konkret dazu in Deinem Ausbildungs-Arbeitsvertrag?
War es eine reine Probezeitkündigung - oder eine verhaltensbedingte Kündigung?
Da kann Dir hier keiner drauf antworten, dafür müsste man alle §§ aus Deinem Vertrag kennen.
Auch die Art und Umstände der Kündigung spielen da mit rein.
Also: Du musst zum Anwalt.
Sowas sollte in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
Dann solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Magst Du bitte einmal den entsprechenden Vertragspassus hier einstellen?
Finde ich schwer zu beantworten und "asozial" vom Arbeitgeber! Das solltest da aber trotzdem einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dich ordentlich beraten lassen.
Beste Grüße
Nun habe ich einen Brief erhalten, in der mein Gehalt für den letzten Monat + Urlaubstage von denen einbehalten wurden
Das ist dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt!
Sofern er überhaupt einen Rechtsanspruch hat, Entgelt einzubehalten, darf er das nur bis zur Pfändungsfreigrenze - und die beträgt seit dem 01.07.2019 für die nächsten 2 Jahre 1.179,99 € monatlich für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Da steht leider nur drin welche Kosten entstehen, falls ich kündigen sollte, der Fall das sie Kündigen ist leider dort nicht aufgelistet.
Du schreibst hier, dass vertraglich vereinbart wurde, dass der Arbeitgeber die von ihm gezahlten Ausbildungsgebühren/Semestergebühren zurückverlangen kann, wenn die duale Ausbildung durch Kündigung Deinerseits beendet wurde; einer Kündigung Deinerseits ist gleichzusetzen, wenn der Arbeitgeber Dir kündigt aus einem Anlass, den Du selbst zu verantworten hast (z.B. verhaltensbedingt wegen gravierender Vertragsverletzung).
Wenn die Kündigung also vom Arbeitgeber ausging, ohne dass Du ihm einen berechtigenden Kündigungsgrund geliefert hast, dann ist damit die Voraussetzung, die Gebühren zurückverlangen zu können, nicht erfüllt - er darf sie dann nicht zurückverlangen!
Da steht leider nur drin welche Kosten entstehen, falls ich kündigen sollte, der Fall das sie Kündigen ist leider dort nicht aufgelistet. Danke.