Roller verkauft und nach einem Tag kaputt?

6 Antworten

Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht aber in meine Anzeige stand eindeutig privatverkauf also keine Gewährleistung 

Wenn Du die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nicht explizit ausgeschlossen hast, haftest Du 24 Monate.

Vorteil für dich da Privatverkauf, der Käufer muss ab dem ersten Tag nachweisen, dass der Mangel / Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.


TDM20 
Fragesteller
 27.10.2019, 18:47

Okay sehr gut

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Ist er Probe gefahren? Gekauft wie gesehen! Der kann nichts machen. Versucht vermutlich den Preis noch zu reduzieren, passiert öfter. Nicht reagieren.


TDM20 
Fragesteller
 27.10.2019, 18:48

Danke

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Ein nicht schriftlich fixierter Kaufvertrag nützt Dir im Zweifelsfall ohne Zeuge(n) gar NIX. Dann steht Aussage gegen Aussage. Beim Verkauf von Fahrzeugen musst Du immer einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Er regelt u.a. ja auch noch die Bezahlung und nennt den genauen Übergabeort und Zeitpunkt des Fahrzeugs. Ausserdem können so auch die Ausweise und deren Nr. festgehalten werden. Und die Anzeige unbedingt sichern bzw. ausdrucken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Druck am besten deine Anzeige auf Papier aus, damit du etwas in der Hand hast.

Es wäre sicherlich von Vorteil gewesen, wenn Ihr einen Kaufvertrag gemacht hättet.

Ist Er mit dem Roller nach Hause gefahren oder wurde es Transportiert?


TDM20 
Fragesteller
 27.10.2019, 18:51

Selbst heimgefahren 80km

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Andy1299  27.10.2019, 21:04
@TDM20

Ist schon irgendwie nicht ganz glaubwürdig, dass der Roller 80 km in einem Stück fährt sein neues Herrchen bis nach Hause bringt und nicht mehr anspringt.

Dann schreibe Ihm einfach, dass du von technischen Dingen keine Ahnung hast und du nicht verstehst, warum Er gerade dich deswegen anschreibt.

Es ist ja schließlich sein Roller und Er müsse sich dann selber darum sorgen, dass der Roller wieder anspringt

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Übliche Masche, um Geld rauszuholen. Entspann dich. Sein Roller, sein Problem.

Es sei denn, du hast irgendwelche Mängel verschwiegen oder die Sachmängelhaftung vertraglich nicht ausgeschlossen.


TDM20 
Fragesteller
 27.10.2019, 18:46

Nein der Roller war einwandfrei

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