Reicht Führerschein BE für PickUp + Sattelschlepper?

2 Antworten

Sali

Beim B-Billet darf der Zugwagen nicht schwerer als 3.5 Tonnen sein. Ausschlaggebend ist die Gesamtgewichtsgarantie, die der Hersteller angiebt und im Fahrzeugausweis steht.

Der Zugwagen muss eine Werksgarantie für den Betrieb eines Sattelzugs haben und natürlich die ensprechende Anhängelast und Sattellast haben. Der Auflieger drückt belastet ja die Verbindungskupplung auf der Ladebrücke.

Der Gesetzgeber betrachtet den Auflieger wie einen Anhänger. Bis zu 3.5 Tonnen Gesamtgewicht des Anhängers darf dieser mit einer Auflaufbremse versehen sein. Wiegt er mehr, braucht es eine "durchgehende Bremsanlage" (z.B. Durchluft). Mit dem BE-Ausweis darf man solche Anhänger/Auflieger fahren.

Es gibt Fahrzeuge in der 3.5 Tonnen Klasse, die bis 8 Tonnen schwere Anhänger ziehen dürfen.

Die erste Abklärung ist also, ob der Zugwagen eine Gesamtgewichtsgarantie von bis zu 3.5 Tonnen hat. Hat er mehr, ist es ein "schwerer Motorwagen zum Personentransport" (Als Camper). Man braucht den Schweren Ausweis und der Zugwagen fällt unter die pauschale Strassenverkehrsabgabe.

Ist nur der Anhänger schwerer als 3.5 Tonnen, fällt dieser unter die Schwerverkehrsabgabe.

Schwere Campingfahrzeuge könnten bei Auslandreisen spezielle Vorabklärungen bedingen.

Tellensohn


dobosufivieh 
Fragesteller
 04.07.2021, 18:58

Vielen vielen Dank, sehr aufschlussreich!!
Wo im Fahrzeugausweis finde ich die Gesamtgewichtsgarantie?
Und wenn wir schon dabei sind, wie ist die Sattellast zu verstehen? Ich nehme an das ich für mich auch relevant..?

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Tellensohn  04.07.2021, 19:27
@dobosufivieh

Wenn ihr den Wagen noch nicht gekauft habt, müsstest Du die Technischen Daten des Anbieters studieren. Vermutlich ist da angegeben "Gross Vehicle Weight". Im Schweizer Ausweis ist es unter Gewichte rechts im Ausweis angegeben.

Die Sattelast und die Anhängelast drüften ebenfalls in den Daten ersichtlich sein. Siehe "Towing Capacity". Wenn der Anbieter den Wagen bereits mit einer Sattelkupplung anbietet, dürfte die Sattellast auf jeden Fall genügend sein.

Für die Sattellast gilt, dass wenn der Auflieger beladen montiert ist, weder die Gesamtgewichsgarantie noch die Achsgarantie (Axle 2) hinten überschritten werden dürfen.

Gruss

Tellensohn

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kann nur für D schreiben CH keine ahnung wie da die regeln sind.bei uns darf das zugfahrzeug max.3,5 ton haben plus anhänger 3,5 ton bei BE sofern es 3,5 ton ziehen darf steht in den papieren.alles was schwerer ist benötigt den C1E