Rechtsmangel?

4 Antworten

Kann schon ein Rechtsmangel sein, weil die Mieter wegen des Eintritts in den Mietvertrag andere als die vertraglich festgelegten Rechte geltend machen können, so dass Haftung aus §§ 437, 280, 281 BGB besteht oder, soweit Beseitigung unmöglich, §§ 437, 311a BGB.

Man müsste aber auf jeden Fall prüfen, ob die Vereinbarung in dieser Form überhaupt wirksam ist. Jedenfalls das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist unabdingbar.

Klingt eher nach - womöglich arglistiger - Täuschung.


kto944 
Fragesteller
 21.03.2022, 15:01

In meinem Fall wurde keine Arglist erwähnt, deswegen würde ich eher von Fahrlässigkeit ausgehen.

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Müsste ein Rechtsmangel sein.

"Rechtsmangel"?

Zumindest nach Österreichischem Recht nicht.

Eher "Betrug", denn es wurde jemand zu einer Handlung verleitet, die zu einem Vermögensvorteil führte.

Der Beschuldigte wird dem Richter vermutlich weis manchen wollen, es wäre ein Versehen gewesen.

Dann wäre es "Irrtum" oder "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

Jedenfalls rechtlich durchaus komplex aus der Sicht der Lehre. Doch eher einfach von der Lösung her.

Es kommen noch in Frage

  • culpa in contrahendo
  • Aufklärungsmangel
  • clausula rebus sic stantibus
  • laesio enormis

(auf römisches Recht basieren die Europäischen Rechtssysteme....)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Börsenthemen

kto944 
Fragesteller
 21.03.2022, 16:02

Danke vielmals für die Antwort! Rechtsmangel bedeutet doch, dass das Recht auf einer Sache durch einen Dritten beeinträchtigt werden kann, liegt es hier somit nicht vor?

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Mauritan  21.03.2022, 16:52
@kto944

Nein, das bedeutet es nicht. Zumidest nicht in Österreich:

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/gewaehrleistungsrecht/sachmaengel-und-rechtsmaengel/

Ein Rechtmangel ist der Mangel an einem Recht. Also ich verkaufe Dir z.B. einen Fernseher. Du denkst, Du erwirbst Eigentum. Dann stellt sich heraus, dass mir der Fernseher gar nicht gehört. Du hast dann zwar bezahlt, doch kein Eigentum am Fernseher. d.h Du bist nicht in der Rechtsposition, die man allgemein erwarten könnte.

Im Fall oben ist nicht die Rechtsposition selbst verletzt, sondern der verschaffte Vorteil hat einen geringeren Wert. Ich würde daher eher sagen, dass wir einen Sachmangel haben, der hier obligatorisch statt dinglich st, - tiefe Spitzfindigkeiten.

Doch bitte halte Dich damit nichit auf. Es ist nicht wichtig, WARUM das zu bezahlen ist. DASS es rückabzuwickeln ist, ist relativ klar, egal mit welcher Begründung.

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Mauritan  21.03.2022, 16:57
@Mauritan

PS: Was aber noch viel wichtiger ist: ich würde GAR NICHT auf den Mangel zeigen oder aber nur "in eventu". Denn der Vertrag soll nicht ausgeglichen werden, sondern rückabgewickelt, also zu einem früheren Zeitpunkt ansetzen. Daher auf "Täuschung" etc. berufen, der den Vertrag selbst vernichtet, statt ihn bestehen zu lassen und nur das Geld verschiebt, weil eben Mangel.

Ist jedoch alles so komplex und mit vielen Untervarianten, die auch ineinander zahnen, dass das unmöglich noch in GF passt.

Bitte Rechtsberatung.

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