Rechtsbehelfsbelehrung an weiterführende Schule?

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Ich glaube, da verwechselst Du etwas. Man schickt keine Rechtsbehelfsbelehrung sondern ein ablehnender Verwaltungsakt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In der Regel bedeutet das, dass Du (bzw. deine Eltern) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen können. Wird diesem Widerspruch nicht abgeholfen, wäre dann sogar eine Klage vor einem Verwaltungsgericht möglich. Da Du ja wohl noch minderjährig bist, solltest Du das alles mit deinen Eltern besprechen. Wenn die Ablehnung damit begründet wurde, dass kein Platz mehr an der gewünschten Schule frei wäre, dann ist es natürlich schwierig, dagegen vorzugehen. Aber für alle weitergehenden Schritte solltet ihr euch rechtlich beraten lassen, was hier weder möglich noch zulässig ist.