Rechtsbehelfsbelehrung an weiterführende Schule?
Hallo,
ich habe gerade mein MSA gemacht und wollte nun zur weiterführende Schule gehen. Wir dürfen 2 gewünschten Schulen eingeben und mein 1. Wunsch hat mich abgelehnt aus Kapazitätsgründen.
Auf der Ablehnung hat die auch gesagt, dass die uns benachrichtigen wird, falls jemand abmeldet oder den MSA nicht erreichen können. Ich gehe aber davon aus, dass es nicht passieren wird.
Ich habe eigentlich noch den 2. Wusch, welche ich nicht so gerne dahin gehen werde. Deshalb überlege ich mich, ob ich den Rechtsbehelfsbelehrung schicken soll.
Was denkt ihr? Wird es helfen? Und wenn ja, hilft es mir, an meine Lieblingsschule zu gehen? Was soll ich drauf schreiben?
Ich habe wirklich noch kein Erfahrung über solche Sache, deswegen werde ich sehr dankbar sein, falls ihr mich helfen könnt.
Liebe Grüße
1 Antwort
Ich glaube, da verwechselst Du etwas. Man schickt keine Rechtsbehelfsbelehrung sondern ein ablehnender Verwaltungsakt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In der Regel bedeutet das, dass Du (bzw. deine Eltern) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen können. Wird diesem Widerspruch nicht abgeholfen, wäre dann sogar eine Klage vor einem Verwaltungsgericht möglich. Da Du ja wohl noch minderjährig bist, solltest Du das alles mit deinen Eltern besprechen. Wenn die Ablehnung damit begründet wurde, dass kein Platz mehr an der gewünschten Schule frei wäre, dann ist es natürlich schwierig, dagegen vorzugehen. Aber für alle weitergehenden Schritte solltet ihr euch rechtlich beraten lassen, was hier weder möglich noch zulässig ist.