rebuy.de Eidesstattliche Erklärung?

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Hallo celevoy0716,

ich denke doch nicht, dass du uns hier angelogen hast.

Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, machst du dich grundsätzlich immer strafbar, wenn du eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibst. Würde sich herausstellen, dass du uns angeschwindelt hast, stünde es uns frei, eine Strafanzeige gegen dich zu stellen.

Wenn du die Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben hast, musst du dir da aber gar keine Sorgen machen!

Liebe Grüße  

Stefanie Hacker

reBuy.de Team

Meineid ist ein Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB), das mit Freiheitsstrafe
von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. In minder schweren Fällen
ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren. Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der
Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen. Dies ist etwa dann der
Fall, wenn der Schwörende nicht eidesfähig ist (vgl. § 60 StPO).

Wenn rausgekommen wäre. Meineid, heißt Eidbruch.

Wenn nicht, dann wärste fein raus, aber solltest ein schlechtes Gewissen haben.

Das ist ein Meineid, mindeststrafe 12. Bei ersttÄtern kann das zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dann hättest Du dich strafbar gemacht.