Punkt für schwarze Rückleuchten?
Hallo wurde gestern von der Polizei angehalten da meine Rückleuchten getönt wurden und der Polizist sagte mir das ich dafür jetzt 90 Euro plus Punkt kriege und im Bußgeldkatalog steht aber was von 50 Euro Strafe ohne Punkt eine mängelkarte hab ich noch nicht erhalten auch vor Ort was sagt ihr dazu
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NikkiMM/1709423578264_nmmslarge__377_335_360_360_fa12ab7fb525ce8264ec53d3bfceed98.jpg?v=1709423578000)
Der ist von einer Gefährdung des Verkehrs ausgegangen.
Dann passt das mit dem Bußgeld und einem Punkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Erlöschen der Betriebserlaubnis, auf alle Fälle den Punkt..
Warte den Bescheid ab, da steht die Tatbestandsnummer, dann weißt du genau was dir vorgeworfen wird.
Vermutlich:
Passt dann, Rückleuchten ohne E-Nummer oder ABE und Farbe geändert...
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..
Ist der Punkt zulässig ?