Punkt für schwarze Rückleuchten?

2 Antworten

Der ist von einer Gefährdung des Verkehrs ausgegangen.

Dann passt das mit dem Bußgeld und einem Punkt.


Ari554 
Fragesteller
 11.03.2024, 00:37

Ist der Punkt zulässig ?

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NikkiMM  11.03.2024, 00:38
@Ari554

Hab die Antwort geändert, schau noch mal.

Ich würde Einspruch einlegen. Der kostet nichts und schlechter kannst du dich nicht stellen.

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Erlöschen der Betriebserlaubnis, auf alle Fälle den Punkt..

Warte den Bescheid ab, da steht die Tatbestandsnummer, dann weißt du genau was dir vorgeworfen wird.

Vermutlich:

https://www.weg.li/charges/319606-sie-nahmen-das-fahrzeug-in-betrieb-obwohl-die-betriebserlaubnis-erloschen-war-die-verkehrssicherheit-war-dadurch-wesentlich-beeintrachtigt

Passt dann, Rückleuchten ohne E-Nummer oder ABE und Farbe geändert...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..