Problem bei Jobwechsel 😟?

3 Antworten

Wenn der Vertrag wasserdicht geschlossen ist, kannst du den vorherigen AG doch benennen. Und du wirst letztlich auch das Zeugnis deines vorherigen Arbeitgebers vorlegen müssen.

Zur Vorlage der Urlaubsbescheinigung bist du ebenfalls verpflichtet. Es kann ja sein, dass du deinen Jahresurlaub für das laufenden Jahr bereits verbraucht hast.


Eisblume4Berlin 
Fragesteller
 30.10.2019, 16:41

Nein das ist falsch. Man ist laut Gesetz nicht dazu verpflichtet. Man hat nur keinen Anspruch auf Urlaub beim neuen Arbeitgeber mehr im Restjahr a, wenn man die urlaubsbescheinigung nicht vorlegt. In meinem Fall sind keine Urlaubstage mehr für dieses Jahr übrig.

Der AG hat jetzt akzeptiert, dass meine persönliche Auskunft, dass keine Urlaubstage mehr übrig sind ausreicht.

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Eisblume4Berlin 
Fragesteller
 30.10.2019, 16:44

Wegen Arbeitszeugnis: ich habe mich ja aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus beworben wo es noch kein Zeugnis oder Zwischenzeugnis gab. Das heißt ich würde erst ein Arbeitszeugnis nach der Kündigung jetzt bekommen. Muss ich das dennoch nachreichen? Weil eigentlich ist der Bewerbungsprozess beim neuen AG, wo man Zeugnisse vorlegt, ja schon längst gelaufen.

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Nein, die wird für die Urlaubskartei benötigt.

Du musst eh das Arbeitszeugnis des alten Arbeitgebers vorlegen und dann auch die Urlaubskartei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eisblume4Berlin 
Fragesteller
 30.10.2019, 16:40

Der AG hat jetzt akzeptiert, dass meine persönliche Auskunft, dass keine Urlaubstage mehr übrig sind ausreicht.

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im öffentlichen bewegst du dich im rahnen von behörden. da wird das nicht so einfach gehen, dass du einfach informationen weglässt!


Eisblume4Berlin 
Fragesteller
 30.10.2019, 16:39

Der AG hat jetzt akzeptiert, dass meine persönliche Auskunft, dass keine Urlaubstage mehr übrig sind ausreicht.

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