Post vom Amtsgericht wegen nicht gezahlter Mieterhöhung, was tun?


10.02.2020, 16:33

Hallo, erstmal herzlichen Dank für eure Antworten, ich hab mal einen Brief verfasst, den ich so an meinen Vermieter senden würde. Was haltet ihr davon?

Beste Grüße

2 Antworten

Du solltest prüfen (lassen), ob das Mieterhöhungsverlangen formal überhaupt korrekt und damit wirksam war/ist. Womit / wie wurde konkret das Mieterhöhungsverlangen begründet? Wurde auf einen konkretemn Mietspiegel verwiesen oder mindestens drei Vergleichswohnungen herangezogen und mitgeteilt?

Da du nicht zugestimmt und die alte Miete weiterzahltest, müsste m. E. der Vermieter zunächst auf Zustimmung klagen und nicht bereits auf Zahlung der erhöhten Miete. Das sind m. E. zwei getrennte Rechtsschritte. Schon deshalb würde ich in der Klageerwiderung darauf hinweisen und die Klage zurückweisen. Wenn natürlich festzustellen ist, dass formal das MEV nicht wirksam ist, wäre das natürlich ebenso anzuzeigen.

Kannst du die Begründung für die Mieterhöhung (Kopie) hier einstellen?


Havenari  10.02.2020, 16:25
müsste m. E. der Vermieter zunächst auf Zustimmung klagen und nicht bereits auf Zahlung der erhöhten Miete

M.E. ist genau das passiert, wie die abgebildeten Unterlagen zeigen.

1
PustebluemchenQ 
Fragesteller
 10.02.2020, 16:36

Hallo albatros,

die Mieterhöhung ist leider rechtens, dies wurde im vergangenen Jahr schon von anderen Mietern (Mieterschutzbund) geprüft. Bezug auf Mietspiegel und Vergleichswohnungen gibt es leider auch.

0
albatros  11.02.2020, 02:16
@PustebluemchenQ

Teile dem Vermieter mit, (Einwurfeinschreiben)  dass du der geforderten Mieterhöhung zustimmst und um Klagerücknahme bittest. Eine Kopie davon mit der Klageerwiderung dem Amtsgericht übergeben und dieses bitten, deshalb die Klage abzuweisen, weil erledigt.

2

Ganz normaler Vorgang. Da du der Mieterhöhung nicht Zugestimmt hast, wurde das Gericht eingeschaltet . Wenn du weitere Gerichtskosten vermeiden willst, kannst innerhalb von 2 Wochen Antworten, dass du den Forderungen deines Vermieters zustimmst.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und Fragen , ob er weiter dem Rechtsweg verfolgen würde, wenn du von dir aus der Mieterhöhnung zum 1.4 2020 zustimmst.


PustebluemchenQ 
Fragesteller
 10.02.2020, 16:37

Hallo Christiangt, herzlichen Dank für deine Antwort, ich habe einen Brief verfasst und hoffe damit um das Gerichtliche Verfahren herum zu kommen. Mein verfasstes Schreiben finden Sie oben, über Anmerkungen wäre ich sehr dankbar.

0
Christiangt  10.02.2020, 17:43
@PustebluemchenQ

Ja würde Ich so abschicken, am Besten mit Nachweis als EInschreiben-Einwurf.

Wenn keine Rückmeldung kommt, dass die Klage zurück genommen wird, solltest du natürlich nicht vergessen auf die Klage zu Antworten.

1