Polizeikontrolle nach Äußerlichkeiten?
Ich bin 18 und Raucher, wohne in einer Großstadt und werde häufiger wenn ich rauche von der Polizei kontrolliert. Hab mich informiert, die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht kontrollieren und dabei dürfen Äußerlichkeiten nicht der Grund sein. Deshalb komm ich zu der Frag: Darf die Polizei mich kontrollieren weil sie vermutet dass ich minderjährig bin und das als konkreter Verdacht zählt oder fällt das in diesem Fall auch unter Äußerlichkeiten?
2 Antworten
Es geht um Diskriminierung ;) Z.b. wegen Hautfarbe, vermuteter Religion.
Minderjährigkeit ist keine Diskriminierung, wenn du sehr jung aussiehst und sie vermuten, dass du minderjährig bist - dann dürfen sie natürlich kontrollieren
Dass die Polizei eine Person grundsätzlich nicht aufgrund von „Äußerlichkeiten“ kontrollieren darf, stimmt ja nicht und ist auch nicht realistisch.
Es geht dabei um äußerliche Merkmale, die eine ethnische oder religiöse Zugehörigkeit suggerieren. Bedeutet, ein Schwarzafrikaner sollte nicht kontrolliert werden, nur weil man davon ausgeht: Der ist Afrikaner! Der hat bestimmt Drogen dabei. Oder: Der sieht aus, wie ein Moslem. Bestimmt ist er Terrorist. Das würde unter racial profiling fallen und wird - zumindest offiziell - nicht gestattet.
Wenn eine Person aber aussieht, als sei sie zu jung, um z. B. zu rauchen, dann hat das ja nichts mit Rassismus oder Ähnlichem zu tun. Leuchtet ein, oder?
Gruß, B.