Polizeikontrolle nach Äußerlichkeiten?

2 Antworten

Es geht um Diskriminierung ;) Z.b. wegen Hautfarbe, vermuteter Religion.

Minderjährigkeit ist keine Diskriminierung, wenn du sehr jung aussiehst und sie vermuten, dass du minderjährig bist - dann dürfen sie natürlich kontrollieren

Dass die Polizei eine Person grundsätzlich nicht aufgrund von „Äußerlichkeiten“ kontrollieren darf, stimmt ja nicht und ist auch nicht realistisch.

Es geht dabei um äußerliche Merkmale, die eine ethnische oder religiöse Zugehörigkeit suggerieren. Bedeutet, ein Schwarzafrikaner sollte nicht kontrolliert werden, nur weil man davon ausgeht: Der ist Afrikaner! Der hat bestimmt Drogen dabei. Oder: Der sieht aus, wie ein Moslem. Bestimmt ist er Terrorist. Das würde unter racial profiling fallen und wird - zumindest offiziell - nicht gestattet.

Wenn eine Person aber aussieht, als sei sie zu jung, um z. B. zu rauchen, dann hat das ja nichts mit Rassismus oder Ähnlichem zu tun. Leuchtet ein, oder?

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.