Pflichtstunden AM?

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Laut Anlage 4 FahrschAusbO sind Sonderfahrten nur für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE vorgeschrieben.

In der Prüfung ist man ja nicht mal im Straßenverkehr

Mit der Vermutung liegst du falsch, siehe Anlage 7 FeV:

2.4 Prüfungsstrecke
Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden. Abweichend hiervon sind Prüfungen für die Klasse AM überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften durchzuführen.

Die reine Fahrzeit beträgt mindestens 35 Minuten, dazu kommen die Grundfahraufgaben, die gesamte Prüfungsdauer inkl Fragen zur Bedienung usw soll mindestens 55 Minuten betragen.

Gesetzliche Mindestfahrstunden ,wie in den höheren Führerscheinklassen gibt es nicht.

Dennoch könnte es sein,das die Fahrschule darauf besteht ,eine Fahrstunde abzuhalten.Wenn Du bspw.niemals Fahrrad gefahren bist,das sichere Handling komplett lernen musst.