Pflicht zur Teilnahme am gesetzlichen Gesundheitssystem?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast freie Artzwahl und kannst gehen wohin du willst - oder auch gar nicht gehen.

Ja, man kann selbstverständlich auch Privatärzte in Deutschland oder im Ausland nutzen und selbst bezahlen -- man hat nur dafür eben keine Ansprüche an die gesetzliche Versicherung.

Also ganz klar: Nein, man muss sie nicht nutzen. Man muss sie aber bezahlen! Man kann sich nicht davon befreien lassen, weil man sie nicht nutzen möchte.

Sehr viele Deutsche nutzen regelmäßig Privatleistungen, obwohl sie gesetzlich versichert sind, z.B. für Verhütung, Schönheitsoperationen oder dergleichen. Sie dürften auch für alles andere Privatärzte nutzen.


Bananaphone0 
Fragesteller
 29.04.2021, 15:05
man kann selbstverständlich auch Privatärzte in Deutschland oder im Ausland nutzen und selbst bezahlen -- man hat nur dafür eben keine Ansprüche an die gesetzliche Versicherung.

Was für Ansprüche an die gesetzliche Krankenkasse sollte man haben? Diese Ärzte pfuschen wenig nach meinen Erfahrungen.

Und wie sagte meine alte Hausärztin neulich so schön, als ich eine Verwandte mit 210/110 Blutdruck in die Praxis brachte: man muss nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Arzt aufsuchen. Viele Patienten machen sowas allein mit sich ab. Na dann ...

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Kajjo  29.04.2021, 15:28
@Bananaphone0

Mit Ansprüche meinte ich, dass man die Rechnungen nicht bezahlt bekommt.

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es besteht keine Pflicht das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen und du kannst jederzeit auf eigene Kosten zu einem Arzt im Ausland gehen

Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Bedeudet, jeder ist verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dazu Beiträge zu dieser Versicherung zu leisten.

Bei der Nutzung der medizinischen Leistungen gilt aber immer die körperliche Selbstbestimmung. Bedeutet, du allein darfst bei allem entscheiden, ob du eine Untersuchung oder Behandlung vornehmen lässt oder nicht.

Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Die klassische ist die, dass bei Kindern und Jugendlichen die Eltern entscheiden dürfen bzw. müssen. Allerdings wird Jugendlichen dort mit zunehmendem Alter auch immer mehr eigene Entscheidungsfähigkeit zugestanden. Im Zweifel entscheiden hier Gerichte.

Ebenfalls kommen Gerichte als Entscheidungsinstanz zum Einsatz, wenn es um die Frage geht, ob Menschen wirklich noch mündig, also in der Lage zu einer freien Entscheidung, sind oder ob ein gesetzlicher Vormund diese Entscheidungen für sie treffen muss. Auch hier kann es zu "Zwangsbehandlungen" kommen, eben dann, wenn die betroffene Person nach umfangreicher Beurteilung und Begutachtung nicht (mehr) in der Lage ist, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen ausreichend abzuschätzen.

So grob in diese Richtung gehen dann auch die "Zwangseinweisungen" bei psychischen Erkrankungen. Bei diesen muss allerdings auch zwingend eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Hier kann ebenfalls gegen den Willen des Betroffenen eine medizinische Behandlung stattfinden.

Aber für die allermeisten Menschen im normalen Alltag gilt: du musst dich krankenversichern, du musst die Versicherungsbeiträge zahlen, aber du musst die Leistungen, auf die du darüber Anspruch hast, keineswegs nutzen.


Bananaphone0 
Fragesteller
 22.04.2021, 10:38

Danke für die ausführliche Antwort.

Die letzten 4 Absätze sehen in der Theorie aber auch oft anders aus als in der Realität.

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Du bist durch kein Gesetz verpflichtet in Deutschlan einen Arzt, aus welchen Gründen auch immer, aufzusuchen. Du kannst jedertzeit dieses Land verlassen und im Ausland alles aufsuchen was Dir an Ärzten über den Weg läuft, sofern Du es selbst bezahlst.

Allerdings befreit Dich das nicht von der gesetzlichen Versichrungspflicht, wenn Du denn darunter fällst.