Pfandautomat bei Netto Marken-Discount Filiale defekt, nun weist ein handgeschriebener Zettel drauf hin, das sie nur Einwegpfand annehmen. Ein Verstoß?

5 Antworten

Auch wenn es beim roten Netto technisch problemlos möglich ist auch Mehrweg an der Kasse zurückzunehmen (es gibt Tasten sowohl für die Einweg- als auch die Mehrwegrücknahme), so sind sie rechtlich dennoch nicht dazu verpflichtet. Denn anders als für Einweg, gibt es für Mehrweg keine gesetzlich geregelte Rücknahmepflicht. Das bedeutet, dass das ganze Thema eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ist. Das wiederum bedeutet, dass genau das gilt, was beim Kauf explizit ausgehandelt wurde. Wurde dir also beim Kauf eine Rücknahme zugesichert, so ist diese Zusicherung als Bestandteil des Kaufvertrages auch rechtskräftig. Doch selbst dann bist du im Grunde auch in der Beweispflicht, nachzuweisen dass es beim zurückgebrachten Mehrweg auch um genau jedes handelt, welches du dort gekauft hast. Wobei gekauft auch nur zur Hälfte richtig ist. Denn in diesem Zusammenhang muss auch noch zwischen Individualflaschen und Einheitsflaschen unterschieden werden. Individualflaschen (mit eingeprägtem Logo des Eigentümers) kaufst du nicht, du leihst sie nur. Einheitsflaschen hingegen kaufst du in Wirklichkeit, da es hier keinen festzumachenden ursprünglichen Eigentümer (der Inverkehrbringer) gibt, wodurch eine Rücknahmeverpflichtung ohnehin erübrigt. Aber das ist wieder ein Thema für sich.

Auch wenn der Laden somit rein rechtlich nichts falsch gemacht hat, so ist das Verhalten jedoch hochgradig kundenunfreundlich. Sowohl was die Tatsache der Verweigerung betrifft, obwohl es nicht im Sinne des Unternehmens ist, also auch die Reaktion des Personals. Hier dominierten einfach Inkompetenz gepaart mit Faulheit. Ich rate dir deshalb, dass du dich direkt an den Netto-Verbraucherservice richtest und den Vorfall schilderst. Mit etwas Glück wird man sich vielleicht mit einen Gutschein bei dir entschuldigen und die Filiale wird noch einmal diesbezüglich geschult, damit es in Zukunft nicht noch einmal passiert.

https://www.netto-online.de/Ticketsystem.chtm

PS: Vergiss die verlinkten Aussagen in den anderen Beiträgen, wonach Händler verpflichtet wären Mehrweg zurückzunehmen welches sie auch verkaufen. Auch wenn es von vermeintlich "schlauen" Anwälten geschrieben wurde. Die Realität habe ich dir ja gerade geschildert und begründet.

Entweder, wir wohnen in der gleichen Stadt, oder das ist die Standardregelung für alle Nettomärkte. Ich habe jedenfalls vor ein paar Wochen an der Kasse ein sehr ähnliches Gespräch mitgehört.

Ich habe mich auch gewundert, aber Deine Frage hat mich dazu gebracht, mal danach zu suchen, und offenbar ist die Annahmeverweigerung zum Teil berechtigt:

Für Mehrweg­fla­schen ist eine Pfand-und Rücknah­me­pflicht dagegen gar nicht gesetzlich geregelt. [...] Einen recht­lichen Anspruch auf Rückerstattung des Mehrweg­pfandes habe der Kunde aller­dings nur in dem Geschäft, in dem er das Getränk auch gekauft hat.

Hier wird dagegen behauptet:

Grundsätzlich sind Märkte nur verpflichtet Flaschen und Kästen von Marken zurückzunehmen, die sie im Sortiment haben.

Vielleicht ist das aber auch nur ungeschickt formuliert, denn die Verbraucherzentrale BW meint:

Es besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme von Flaschen, die der Händler nicht führt. Das Pfand erstattet also nur der Verkäufer, der die Flaschen zum Verkauf anbietet. Um Probleme bei der Pfandrückgabe zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Kassenbon aufzubewahren.

Die Frage ist also, wo und wie man besten Druck machen kann. Den einzelnen Nettomarkt wegen 8 Cent zu verklagen, dürfte eher anstrengend sein, und der Hersteller der Mehrweg-Getränke sitzt im Zweifel gegenüber einer Supermarktkette am kürzeren Hebel.

Vielleicht interessiert sich eine Verbraucherzentrale oder so dafür, aber andererseits entsteht halt niemandem ein so richtig großer Schaden, weil man die Pfandflaschen ja jederzeit in einem normalen Supermarkt abgeben kann ...der also im Prinzip doch einen gewissen Schaden dadurch hat. Er muß ja nicht nur das Pfand auszahlen, sondern auch Lagerflächen für das Leergut vorhalten. Vielleicht könnte also z.B. Rewe auf wettbewerbsrechtlicher Ebene was machen, aber ob die daran ein Interesse haben?

Jederzeit zur Rücknahme Verpflichtet sind sie tatsächlich nicht, wenn ich richtig informiert bin. Die Verpackungsverordnung selbst sieht keine Verpflichtung zur Rücknahme vor, auch nicht von eigenen Flaschen. Wird normalerweise so nicht gemacht, aber in Ausnahmesituationen ist es nicht verpflichtend.

Aber jetzt mal ehrlich - die haben genug zu kämpfen gehabt mit dem defekten Automaten und einer Menge an unzufriedenen Kunden deswegen. Das alles per Hand annehmen, auszahlen, in die Kasse eintippen, die Flaschen irgendwie ins Lager bringen ohne dass diese gequetscht und somit platzsparend wären... wie sollen die das denn bitte wuppen, sie dürfen ihre Kasse nicht verlassen. Wohin mit den ganzen Flaschen?

Einfach mal in die Lage der Angestellten versetzen und die Flaschen wann anders wegbringen.

Ja und Nein, Flaschen die sie dort verkauft haben müssen sie zurück nehmen. (Wenn du häufiger dort einkaufst, sind deine Flaschen wahrscheinlich auch von dort)

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wo-kann-man-pfandflaschen-abgeben

„Norma­ler­weise werden Mehrweg­fla­schen aber problemlos überall dort zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – auch angeboten werden“, erklärt Rechts­anwalt Walen­towski. Einen recht­lichen Anspruch auf Rückerstattung des Mehrweg­pfandes habe der Kunde aller­dings nur in dem Geschäft, in dem er das Getränk auch gekauft hat.

Ich hätte der Kassiererin ja gesagt: "Das würde ich gerne vom Geschäftsführer hören."

Wird das abgelehnt oder der Geschäftsführer sieht das genau so, wäre meine Antwort: "Gut dann rufe ich jetzt beim Gewerbeamt an. Ich bin mir sicher, die sehen das leicht anders."


Cokedose  24.07.2019, 13:38
Wird das abgelehnt oder der Geschäftsführer sieht das genau so, wäre meine Antwort: "Gut dann rufe ich jetzt beim Gewerbeamt an. Ich bin mir sicher, die sehen das leicht anders."

Die werden das auch nicht anders sehen. Denn nur, weil ein Bereicht auf einer Seite erscheint die sich Anwaltsauskunft nennt und Berichte von vermeintlichen Anwälten verfasst werden, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass diese Aussagen auch korrekt sind, wofür insbesondere dieser Bericht ein schöner Beweis ist. Denn die Realität sieht vollkommen anders aus:

Einen recht­lichen Anspruch auf Rückerstattung des Mehrweg­pfandes habe der Kunde aller­dings nur in dem Geschäft, in dem er das Getränk auch gekauft hat.

Leider ist der feine Herr Anwalt nämlich eine Erklärung schuldig geieben, worin er diesen Anspruch begründet sieht. Denn mir erschließt sich nicht ganz auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Pflicht beruhen soll. Denn eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Mehrweg gibt es nicht.

(weitere Details siehe meine Antwort)

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JayCeD  24.07.2019, 13:40
@Cokedose
Denn mir erschließt sich nicht ganz auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Pflicht beruhen soll. 

Der Einzelhändler hat MEINEN Pfand in seiner Kasse, wenn er mir die Flasche verkauft hat...

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Cokedose  24.07.2019, 21:54
@JayCeD

Hat er nicht, denn "deinen" Pfand hat er bereits vorab an den Abfüller gezahlt. Einen rechtlichen Anspruch hättest du so gesehen ohnehin nur gegenüber dem Eigentümer der Flasche und genau da liegt das Problem bei der ganzen Geschichte.

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Wer Einwegflaschen aus PET verkauft, muss sie auch zurücknehmen. Das gilt auch für Getränkemarken, die im eigenen Geschäft nicht angeboten werden. Hier gibt es nur für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Ladenfläche eine Ausnahme. Die Dosen oder Flaschen, die der Kiosk verkauft, muss er aber auch zurücknehmen. Die Bier-Dose oder Wasserflasche der Marke XY muss der LAden also zurücknehmen, wenn er sie auch verkauft. Dabei ist es egal, ob die Dose der Marke XY auch genau dort gekauft wurde.