Pass-Entzug - Wem gehört der Pass - der BRD oder der Person?

7 Antworten

Dein Kostrukt ist realitätsfremd.

Wenn ein Zöllner in deinem Gepäck etwas findet, was er nicht durchlassen will, dann entzieht er nicht deinen Paß, sondern er konfisziert dieses Dings.

Wenn er annehmen muß, dass Du eine Straftat begangen hast - wegen dieses Dings - dann konfisziert er Dich. In beiden Fällen bleibt dein Paß unbeschadet.

Falls er wirklich -aus anderen Gründen als Du angeführt hast - deinen Paß einzieht, dann solltest Du Dir Gedanken machn, wie Du heimkommst und nicht wer sich um deinen Paß kümmert.


Still  28.12.2019, 16:53

Es ist durchaus üblich, einem (kriminellen)Touristen den Paß weg zu nehmen, damit dieser das Land (vorerst) nicht verlassen kann.

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AdmiralB 
Fragesteller
 28.12.2019, 20:45

Es geht hier nicht um eine Straftat, sondern um Willkür: Kuba, Holguin. Der Sicherheitscheck wird vom Zoll durchgeführt. Im Koffer eine Holzstatue, lang und dünn. Diese sollte aus Sicherheitsgründen nicht mit. Wenn die Person die Statue nicht abgegeben hätte, stand die Androhung der Konfiszierung des Passes im Raum. Es stand ein Karton bereit, wo diese fein säuberlich hineingelegt wurde.

Im Duty free Bereich wurden ähnliche Statuen verkauft ....
Der Zoll in Holguin ist bekannt für solche willkürlichen Eskapaden.

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Er darf ihn einziehen weil er Eigentum der BRD ist. Somit entzieht er niemanden sein Eigentum sondern er führt der BRD wieder zu was ihr gehört. Und natürlich ist es dein Problem den zurückzubekommen, er hatt den Besitz der BRD ja nie verlassen. Ziehen andere Länder deinen Pass ein so geschieht dass auch nur indem sie ihn der BRD entziehen wesshalb sich in solcjen Fällen ja auch die Botschaft einschaltet.

Du kannst sicher sein, dass durch nationale Einreisebehörden eingezogene Pässe an die richtige Adresse gelangen.

Im Gesetz gibt es den feinen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Du mußt einen Paß besitzen, um ein-und ausreisen zu dürfen; Eigentümer ist jedoch Deutschland. Insofern ist es dein Problem, den Paß wieder in Besitz zu nehmen.

Wenn der auslaendische Zoll dir den Pass tatsaechlich nicht wieder aushaendigt, wird er ihn an die deutsche Botschaft im betreffenden Ausland weiterreichen.