Paket von Hong Kong nach Deutschland verschickt, leere, zwei Jahre alte iPhone Packung drin, welches in Hong Kong gekauft wurde. Was wird beim Zoll passieren?
Ich habe ende Dezember 2019 mein Studium in HK beendet. Ich hatte dort zwei Jahre mit Studenten Visa gelebt, Miete bezahlt und besitze eine HK ID Karte. Mitte 2018 habe ich mir dort ein neues iPhone gekauft. Beim umziehen hatte ich auf Grund von Platzmangel im Gepäck zwei Pakete mit Besitztümern nach Deutschland geschickt. Im einem Paket hatte ich ohne nachzudenken die leere Verpackung von meinem iPhone getan, welches ich 2018 in HK gekauft hatte. Das erst Paket ist schon angekommen und der Zoll will es unter meiner Aufsicht öffnen. Nun meine Fragen:
Werde ich Zoll bezahlen müssen obwohl es ein leerer Karton ist? Mache ich mich strafbar weil ich auf dem "Description of Contents" diese Box nicht spezifisch angegeben habe? Selbst wenn, ich habe legal in HK gelebt und dort studiert, also müsste ich doch ein Handy dort kaufen können?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar. Mache mir im Moment viel Gedanken.
2 Antworten
Nein du musst keinen Zoll bezahlen soweit ich weiss. Kenne mich damit jetzt aber auch nicht zu 100% aus. Normalerweise ist es aber so das du nur zahlst wenn du neue Geräte / Waren importierst. Bei einem leeren iPhone Karton sieht direkt jeder das das Handy in Benutzung ist und sollte somit aus der Regelung rausfallen.
Ich habe mich darüber schlau gelesen weil ich mir diverse Sachen aus China etc bestellt habe und wissen wollte wie es mit Zoll ist. Mit gebrauchten Sachen weiss ich von Freunden die aus Amerika importiert haben und aus einem Forum für Klemmbausteine aus China
Mögliche Komplikationen:
1.) Die Verpackung ist sicher mit Apple Logo und faellt damit unter den gewerblichen Rechtsschutz den der Zoll betreibt. Da es sich um nicht autorisierte Ware handelt ist eine Beschlagnahme möglich.
2.) Hast du das Handy denn angemeldet? Wenn nicht dann hole das lieber vor den abholen nach. Bei dem Betrag gibt es mit Sicherheit eine Anzeige, da es Strafrecht ist bist du dann vorbestraft. Bei einer Selbstanzeige gibt es bei Steuersachen soweit mir bekannt keine Strafe.
Danke für die schnelle Antwort! Hast du diese Erfahrung selbst gemacht oder es irgendwo gelesen?