Ordnungswidrigkeit Vorwurf?
Hallo habe heute einen Brief bekommen, bei dem mir vorgeworfen wird das ich mich im Kreisverkehr gedreht habe und in entgegengesetzter Richtung den Kreisverkehr verlassen habe. Das ist mir nie passiert! Es soll jemand dabei meine Kennzeichen aufgeschrieben haben und einen Zeugen geben. Was kann ich dagegen machen und sollte ich einen Anwalt einschalten oder denkt ihr das kommt eh nicht durch da es kein Video oder ähnliches Gibt.
vielen Dank im Vorraus
3 Antworten
Was kann ich dagegen machen
In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass du dich zur Angelegenheit äußern kannst. Das kannst du tun und die Behörde wird anschließend eine wie auch immer geartete Entscheidung treffen. Auch gegen die Entscheidung kannst du dann Einspruch einlegen und die Sache wird weiter geprüft, notfalls vor Gericht.
Das kostet 35 Euro.
Ich würde es auch Prinzip ohne Anwalt bis vor Gericht durchziehen auch wenn die Geringe Chance besteht das es dann teurer Wird weil zur Strafe dann noch Verfahrenskosten kommen. Normalerweise knicken Lügner letztlich ein wenn Sie vor Gericht als Zeuge vereidigt werden.
Also bestreite es und warte ab.
Möglich wäre die Androhung der Führung des Fahrtenbuches.
Mach nichts.Das wird kaum zu beweisen sein,es sei denn der Zeuge hätte ein Video gedreht.
Ein einzelnes Foto kann es jedenfalls nicht beweisen,und das Kennzeichen beweist nichts,außer das es sich um ein Fahrzeug handelt.
Der Halter muss nicht der Fahrer sein.) Bei geringfügigen Verstößen,wird im Regelfalle kein Fahrtenbuch auferlegt,so das sich selbst wenn der Beweis geführt wird,also ein Videobeweis vorgelegt wird,es geradezu anbietet,den Fahrer nicht zu benennen,und der Halter die Fahrereigenschaft bestreitet.
Bei 35 Euro,kein Punktvergehen wird entweder das Verfahren eingestellt,wenn der Vorgang bestritten wird,oder falls tatsächlich der Beweis geführt wird,aber der Fahrer nicht ermiittelt wird ( wird kein großer Aufwand betrieben,nur bei erheblichen Verstößen )nur wenn der Fahrer zweifelsfrei erkennbar wäre ,wäre ein Verwarngeld fällig.