Ordnungsgeld schwerer Täuschungsversuch in einer Universität?

1 Antwort

Mit 50.000 Euro musst Du natürlich nicht rechnen. So eine Summe wäre für die meisten Studierenden quasi "existenzvernichtend". Lass´dich - wenn Du es für sinnvoll hältst - von einem Rechtsanwalt beraten, der auf Hochschulrecht spezialisiert ist. Ich darf dir hier keine Rechtsberatung geben. Außerhalb dieser rechtlichen Ebene empfehle ich dir aber, einen Brief an das Prüfungsamt zu schreiben (mit Kopie an den Kanzler), worin Du dich für dein Vergehen entschuldigst und betonst, wie sehr dir daran liegt, diesen Studiengang weiter zu studieren und auf korrekte Art und Weise die vorgesehenen Prüfungen abzulegen..