Old Englische Bulldogge als Kampfhund?

12 Antworten

Keine Panik, selbst die härteste Verordung in Deutschland von Brandenburg, musste durch ein Gerichtsurteil einsehen das diese Rasse nicht unter die Verordung fällt: http://openjur.de/u/622438.html >15 Entgegen der Ansicht des Antragsgegners kann aus dem Umstand, dass an der Züchtung der OEB Hunde beteiligt waren, die in § 8 Abs. 2 HundehV benannt werden, nicht auf eine Kreuzung des hier betroffenen Hundes im Sinne dieser Vorschrift geschlossen werden. Denn der Hund ist nicht aus einer Kreuzung zweier Hunde der in § 8 Abs. 2 HundehV aufgeführten Rassen oder Gruppen im Sinne der Tatbestandsalternative „deren Kreuzungen untereinander“ hervorgegangen. Nach der genannten Auskunft des Züchters ... ist davon auszugehen, dass die Tiere, zu denen Mitte der 70iger Jahre des vorigen Jahrhunderts sowohl der OEB als auch der „... Bulldog“ gehörten, bereits Mischlinge waren. Der von der angegriffenen Ordnungsverfügung betroffene Hund unterfällt auch nicht der Tatbestandsalternative „Kreuzungen von Hunden der aufgeführten Rassen oder Gruppen mit anderen Hunden“. Wortlaut und Grammatik der Regelung setzen voraus, dass ein Elterntier des zu beurteilenden Hundes ein Hund einer der aufgeführten Rassen oder Gruppen, d. h. reinrassig ist (sogenannte F1-Generation).

der OEB steht auf keiner Liste. Kann er auch garnicht, da der Old English Bulldog in Deutschland keine anerkannte Rasse ist. Sprich, die Rasse ist von VDH ( Verband Deutscher Hundezüchter) nicht anerkannt. Somit gibt es auch keinen Rassestandart ( Wie sieht ein solcher Hund aus, wie Groß, wir Schwer usw.). Somit könnte man jeden Hund als OEB bezeichnen. Wenn es keinen Rassestandart gibt, ist ein Hund ein Mischling, also nicht reinrassig. Deshalb auch keinen Listeneintrag. Also greift nach dem Landeshundegesetz die phänotypbestimmung. Hier wird durch einen Veterinär festgelegt, welche Hunde in den zu beurteilenden Hund hineingekreuzt wurden. Da auf der Listein Paragraph 1 und 2 aber nur Rassehunde gelistet werden, kommt der OEB, zumindest solange er keine anerkannte Rasse in Deutschland ist, nie auf die Liste. Er kann aber von einem Paragraph 11 ( Hunde grösser als 40cm oder schwerer als 40 kg) zu einem Paragraph 10 Hund gemacht werden. Also einem Hund, in dem durch verpaarung, ein Liste 1 oder 2 Hund eingekreuzt wurde. Das bestimmt alleine der Kreisveterinär. Wenn der Veterinär den Hund so einstuft, wird er ähnlich der Listenhunde behandelt, sprich Maulkorb, Leine, Haltererlaubnis u.s.w..

Hallo, die Rasse Old English Bulldog gibt es an sich gar nicht offiziell.. Es ist ein schlichter Mischling aus Englischer Bulldogge mit Amerikanischer Bulldogge, Bullmastiff und Pitbull und ja in den meisten Bundesländern ist er ein Listenhund, durch den Pibull in seiner Linie. IN NRW ist er definitv ein Listenhund für den du eine Haltergenehmigung, Führungszeugnis, Sachkundenachweis etc benötigst.


roadrunn3r  26.02.2014, 14:29

Was? Old English Bulldog findest du auf keiner Liste und man wird auch in keinem Bundesland Probleme mit dieser Rasse bekommen, solange ordentliche Papiere vorhanden sind.

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jww28  26.02.2014, 14:34
@roadrunn3r

es gibt diese Rasse nur in den Köpfen der Züchter und der Leute die sich die kaufen! Es ist keine Rasse, kann also auch nicht auf Rasselisten stehen. Er geht als Mischling durch, da man keine offiziellen Briefe dafür bekommt, die Rasse ist weder vom FCI noch vom VDH anerkannt, ergo gibt es die gar nicht. Also muß er als Mix zwischen Bulldoggen, Mastiff und Pitbull angemeldet werden und ich bin mir sicher mindestens 2 davon stehen auf der Liste drauf. Wäre ja noch schöner lol, dann hol ich mir nächstemal auch ein Staff, decke ihn mit einen Pudel und nenne ihn New Poodle Terrier und zack bekommen ich ihn wieder als normalen Hund angemeldet?? So einfach ist das nicht....

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roadrunn3r  26.02.2014, 14:40
@jww28

Erkundige dich bitte etwas genauer über diese Rasse und du wirst sehn, das du sie in keiner Hundeverordnung als gefährlich eingestufte Rasse finden wirst.

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eggenberg1  26.02.2014, 14:50
@jww28

lt. wicki:

Die Englische Bulldogge, Bulldog ist eine von der FCI anerkannte britische Hunderasse (Gruppe 2, Sektion 2.1, Standard Nr. 149).>

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jww28  26.02.2014, 14:55
@roadrunn3r

ja weil es den Namen nicht gibt. Eine Englische Bulldoge ist ja kein Listenhund das weiß ich auch, aber das ist auch eine anerkannte Rasse. Ich würde es eher mit einer Continental Bulldog versuchen, die sind zumindestens in der Schweiz und vom FCI anerkannt, da hat man weniger Gerenne um den Phänotyp etc feststellen zu lassen. Denn hat man keine Papiere von den wird man in der Pflicht sein zu beweisen das es kein Mischling aus den oben genannten Rassen ist, und das stell ich mir schwer vor. Und wie immer kommt es auf das Ermessen des Beamten vor dir an, manche akzpetieren die Bezeichnung und manche wissen aber auch das das eine neu gestaltete Moderasse ist und hinterfragen das genauer. Und Infos ob es Listenhunde sind, habe ich bis jetzt nur in den Zuchtvereinen von denen gefunden auf keiner einzigen neutralen Seite! Wenn ich was verkaufen will, sag ich ja auch das es keine Probleme macht... Um das abschließend zu klären wäre es für den User vielleicht hilfreicher einfach mal beim Ordnungsamt seiner Stadt anzurufen und die Info einzuholen ;)

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roadrunn3r  26.02.2014, 15:03
@jww28

Auch diese Hunde bekommt man mit anerkannte Papieren, zur Not geht auch ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Rassegutachters, um zu wiederlegen, das es sich hierbei um Hunde handelt, die als gefährlich eingestuft sind.

Schau einfach mal hier rein http://www.cobd.de/oeb_probleme.html dort wird auf die Probleme mit diesen Hunden eingegangen. Das ist ein Club also keiner der dir irgendwas verkaufen will ;)

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eggenberg1  26.02.2014, 15:14
@jww28

du hast recht -- bei so einer namensgleichung , kann man aber auch kaum noch unterscheiden - aber bei rassebeschreibugn steht doch aber , das sie nich t gelistet ist ,zuindest nicht in brandenburg .

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jww28  26.02.2014, 15:15
@roadrunn3r

naja aber trotzdem hat man das Gerenne und vor allem auch die Kosten für ein solches Gutachten. Es könnte doch alles so einfach sein, wenn man einen normalen Hund holt? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die Menschen sich immer die größten Probleme aussuchen, obwohl sie es viel leichter haben könnten? Klar vom Aussehen gefallen die mir auch wesentlich besser als die englischen, gesünder sind sie auch, aber durch die rechlichen Unsicherheiten in DE, finde ich es Quatsch sich so ein Hund zu kaufen. In Bochum wurde schon eine OEB eingeschläfert da sie ein Kind gebissen hatte, das würde mit einen Dackel nicht so schnell passieren, selbst wenn mal zubeisst. Und der Club ist ein Zusammenschluß von Züchtern die natürlich auch ihre Welpen verkaufen wollen, also handeln die auch nicht aus purer Nächstenliebe sondern um die Rasse bekannt zu machen und schmackhaft für die potenziellen Käufer. Die Schwester von mein Freund ist auch auf sowas reingefallen, hat sich teuer eine Rasse gekauft, der in Wirklichkeit ein Mischling ist, die Züchterin war alles, der Zuchtwart, der Vereinsvorsitzende etc, die hat ein komplettes Theater alleine hochgezogen um vorzugaukeln das sie im Verein unter Qualitätsgutachten züchtet, dabei hat die sich ja alles selber ausgestellt, selbst einen Wettbewerb für den schönsten hat sie selber mit sich alleine veranstaltet. Wäre die Welt ehrlicher könnte man sowas eher machen, aber es gibt leider zuviele die mit Hundezuchten zuviel Geld verdienen und denen der Hund piepenegal ist.

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roadrunn3r  26.02.2014, 16:09
@jww28

naja aber trotzdem hat man das Gerenne und vor allem auch die Kosten für ein solches Gutachten. Es könnte doch alles so einfach sein, wenn man einen normalen Hund holt? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die Menschen sich immer die größten Probleme aussuchen, obwohl sie es viel leichter haben könnten?

Ich denke mal, es liegt daran, das sich die Leute vorher nicht infomieren, wie man es zB an dieser Frage sehr schön sieht.

Man macht sich erste Gedanken wenn der Hund da ist und man irgendwo was aufgeschnappt hat, dann bricht die Panik aus.

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blackAPBT  26.02.2014, 17:23
@jww28

Nein das ist schlicht weg falsch. Er muss nur als Mix dieser Rassen gemeldet werden, wenn diese Rassen in der F1-Generation aktiv mitgemischt haben. Und da du grad sagst, da die Rasse nicht vom FCI ist so wie auch der Pit keine FCI Rasse ist. Was willst du dann schreiben Mix aus Bulldoggen, Mastiff und Mischling?? Mal gut das du nicht im Gericht bist, das Urteil ist eindeutig: der Old English Bulldog ist unterliegt nicht den Verordnungen.

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jww28  26.02.2014, 17:32
@blackAPBT

Die Rasse gibt es noch nicht wirklich lange, tippe das es noch viele Hunde aus einer F1-Generation gibt zumal man bei so einer Frage auch nicht sicher sein kann das die bei einen echten Züchter waren. ....oki das mit den Pit is richtig, hab ich vergeigt lach....

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blackAPBT  26.02.2014, 18:10
@jww28

Ja die Gesetzgeber drehen sich auch nur so wie sie es brauchen. Die setzen "Rassen" wie den chinesischen Kampfhund und den Bandog auf die Liste als Rassen, aber sagen das nur Rassen als Rassen gelten wenn sie FCI anerkannt sind. Das ist doch witzlos. Und so jung das es F1 Hunde vom OEB gibt ist die Rasse auch nicht. In dem Gerichtsurteil steht genau das der OEB ca. 1970 entstand, daher ist es mehr als unwahrscheinlich das das F1 Hunde gibt.

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jww28  27.02.2014, 12:22
@blackAPBT

Mir macht Bauhweh das sie 1970 in den USA entstand, weiß leider nicht wann hier genau mit der Zucht weitergemacht wurde, wäre allerdings interessant :)

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jackish  24.09.2014, 12:00
@jww28

die Rasse gibt es noch nicht lange ? oooooooh man :D haha , ich lach mich weg, informier dich bitte. heißt ja nicht umsonst OLD Englísh Bulldog :D - seeeeeeeeehr amüsant

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jackish  23.09.2014, 14:22

alter soviel sch auf einem Fleck habe ich noch nie gelesen.
IN NRW IST DER OEB KEIN LISTENHUND- aber kopf hoch habe ja nicht selber 2 von den Knutschkugeln und wohne ja nicht auch in NRW. GOTT INFORMIEREN BEVOR DU IRGENDWELCHE BEHAUPTUNGEN AUFSTELLST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Hallo jayii, ich bin zweifache Bulldoggen Besitzerin und wohne in NRW ! Die meisten Trottel-Beiträge kannst du hier ja mal voll vergessen. ein paar Fakten : ein OEB besteht aus etwa 50 % englische Bulldogge sowie jeweils 1/6 der Rassen Bullmastiff, American Bulldog und American Pit Bull Terrier ! überall gibt es schwarze schaafe die noch z.B. einen Staff oder ähnliches reinzüchten. OEB's sind alles andere als ein Kampfhund. wohl eher Kampfschmuser ;) in NRW ist der OEB KEIN KAMPFHUND !!!!!!! SOWIESO IST ER KEIN KAMPFHUND !!!! da schwillt mir der kragen an wenn ich sowas höre ! was du evtl brauchst um den Hund oder wohl eher generell einen Hund führen zu dürfen ist ein Führungszeugnis, es sei denn du hast dein ganzes leben schon Hunde gehabt und deine Kommune verzichtet drauf.. es gilt die 40/20 Regel.. d.h. nicht größer wie 40 cm und nicht schwerer wie 20 kg.. da kommst du bei einem OEB locker dran. erkundige dich mal wie das aussieht ob du den test machen musst :) auch kann es sein dass du einen phänotypentest machen musst oder wohl eher dein hundi ;) bevor das Ordnungsamt das macht, geh doch mal bitte in Facebook in die Old Englisch Bulldog Gruppe (geschlossene Grupppe) das Titelbild ist ein aufgemalter Bulldoggen Kopf und der Hintergrund ist rot. Da schreibst du (wenn das Ordnungsamt den test machen will) das rein und die zuständigen werden dir schon schreiben. mir steht auch noch ein phänotypentest bevor.. und bei uns (nähe köln) lässt die zuständige Gutachterin eigentlich alle OEB's durchfallen. schilder dein Problem wenn es denn auftaucht mal in der Gruppe. Leichtsinnig ist es gerade bei so einer Rasse den Hund zu holen, ohne sich vorher informiert zu haben. wenn noch fragen sind gerne melden :p denke ich habe eh einiges vergessen was ich eigentlich schreiben wollte in meiner Wut :D Liebe Grüße und viel Spaß mit deiner Knutschkugel :)

Soweit ich weiß nein. Sonst hättet ihr diesen Hund auch nicht, denn dazu müsstet ihr einen Wesenstest bestehen. Wenn ich mich recht erinnere dann steht diese Rasse auf gar keine Liste, wobei es sein kann das ich mich hierbei täusche.


Bergziege1989  26.02.2014, 14:23

Doch in einigen Gemeinden stehen sie drauf. In Brandenburg will man aktuell sogar den Continental Bulldog auf die Liste setzen... Schwachsinn da....

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Bitterkraut  26.02.2014, 14:33
@Bergziege1989

Die Listenhunde/HUndeliste wird aber nicht von den Gemeinden festgelgt, sondern vom Bundesland.

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jww28  26.02.2014, 17:23

seit wann machen denn Hinterhofzüchter Wesensteste? Wenn der Bruder des Users sich über den Kauf genau so gut informiert hat wie bei seiner jetizgen Frage, so kann man stark von ausgehen das der Hund wahrscheinlich irgendwo aus dem Internet herstammt. Und da bekommt man so gut wie alle Hunde die auf der Liste stehen...man muss nur etwas suchen bei deinetierwelt zb bietet eine grad ihren Wurf Pitbull Welpen an...Stafford auch kein Problem, findet man da auch....gekauft ist so ein Hund schnell...hatte letztemal noch so eine tolle Unterhaltung mit einer Dame mit einen Pitbullwelpen an der Leine, als ich sie fragte was das für ein Hund ist, sagte sie auf Anhieb Boxermischling,beim näheren hinterfragen kam dann doch raus, das sie sich den Hund schon bewußt so ausgesucht hat, aber keinerlei Ahnung über die Gesetze hatte und nun nicht weiß was sie machen soll.

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Sesshomarux33  26.02.2014, 19:01
@jww28

Verstehe. :-/ ich dachte sowas wird strenger kontrolliert. Da habe ich wohl etwas überschätzt.

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