Nur ein foto vom Perso reicht das?
Servus,
Ich will am Mittwoch nach Italien in ein Trainingslager fahren. Ich habe nur ein Problem, ich finde derzeit meinen Personalausweis nicht.
Ich suche und suche zwar aber habe bis jetzt nichts gefunden.
Ich habe 2 Bilder vom Personalausweisaim Handy weiß allerdings nicht, ob das reicht um sich an der Rezeption im Hotel auszuweisn.
Ich kriege jetzt auch keine Ersatzpapiere her, weil ich in Österreich wohne und die deutsche Staatsbürgerschaft hab.
Danke im voraus LG Max
2 Antworten
Nein das reicht nicht.
Ruf mal bei der zuständigen Behörde in Deutschland an vielleicht gibt ja doch eine Lösung
Ich hab mir den Pass in Innsbruck am deutschen Konsulat machen lassen. Ich wüsste jetzt nid bei welcher Behörde ich anrufen soll.
Lg
Du musst schon allein als Deutscher bei Grenzübertritt einen gültiges Ausweis dabei haben. Ob dem Hotel ein Bild des Passes reicht, wird dir hier niemand genau sagen können.
Du musst schon allein als Deutscher bei Grenzübertritt einen gültiges Ausweis dabei haben.
Im Schengen Raum braucht man keinen mehr.
Ich zitiere mal die EU:
Als EU-Bürger*in dürfen Sie in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (Nicht-EU-Länder, aber Mitglieder des Schengen-Raums ) mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis frei reisen.
Quelle: Reisedokumente für EU-Bürger*innen - Your Europe (europa.eu)
Was du wahrscheinlich meinst, sind die Grenzkontrollen, die weggefallen sind.
Also man muss einen Ausweis mit sich rum tragen, darf sich aber weigern, ihn an der Grenze zu zeigen?
Nein, man muss ihn auf Verlangen an der Grenze und auch sonst im Ausland vorzeigen können. Du musst ihn dabei haben.
darf sich aber weigern, ihn an der Grenze zu zeigen?
Natürlich nicht. Du musst ihn schon vorzeigen, wenn du von (autorisierten) Personen dazu aufgefordert wirst. Und das kann auch an Grenzen passieren. Gerade dieses Jahr zu Olympia in Frankreich und der EM in Deutschland wird es wieder vermehrt Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums geben.
Ok, es hängt wohl davon ab, ob es eine legale oder illegale Grenzkontrolle ist. Dazu gab es mal ein Gerichtsurteil: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:62020CJ0368&from=EN
Dacht ich mir eben schon. Danke für die Rückmeldung.