Notwehr?
Guten Tag,
Vorab, diese Frage stelle ich natürlich nur aus Neugier da im Freundeskreis eine Diskussion darüber entstanden ist. Wenn man in eine Situation kommt, mit einer anderen Person, und diese dann angreift und einmal zuschlägt und man selbst ausweicht und so dolle zurückschlägt das die andere Person durch den Schlag stirbt, wäre das dann noch Notwehr oder fahrlässige Tötung oder sowas? Tut mir leid wenn ich ihre Zeit verschwende, frage nur aus Neugier 😅
LG
1 Antwort
Hallo,
schwierig. Nach deiner Schilderung wäre das vermutlich Körperverletzung mit Todesfolge. Hintergrund: Der andere hat einmal geschlagen, du bist ausgewichen und dann hat der Aggressor nicht mehr geschlagen? Dann war der Angriff also beendet… dann kannst du natürlich auch keine Notwehr geltend machen. Zurückschlagen wolltest du ihn, deswegen kann es kein reines „Fahrlässigkeitsdelikt“ sein.
War aber z.B. ersichtlich, dass er schon zum nächsten Schlag ausholt, käme durchaus Notwehr oder „Überschreitung der Notwehr“ in Betracht, was dazu führt, dass du für den Schlag – selbst wenn er doof fällt und dabei stirbst – nicht bestraft werden würdest.
Aber du siehst: Das muss eine Einzelfallprüfung sein, viel zu viele Vermutungen, „wenn“s und „aber“s.