Körperverletzung bei Ausweichen?

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Die Ausweichreaktion hängt unmittelbare mit dem bevorstehenden Angriff zusammen. Es ergibt sich also ein Kausalität, daher ist es immer noch Körperverletzung.

In Deutschland bist du mit allem in der Beweispflicht. Am besten man hat für alles Zeugen.


Still  11.03.2022, 08:05

Wo hast du das denn her? Ich dachte immer, die Staatsanwaltschaft müsste die Beweise für eine Straftat sammeln?

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Bokken  11.03.2022, 14:17
@Still

Das ist mit allem so, auch bei Ärztepfusch oder pfuscherhafter Arbeit bei Fahrzeugen usw.

Meine Schwiegermutter z.B. hatte eine Augenoperation, durch die Nachbehandlung war ein Auge so geschädigt das sie fast garnix mehr sieht. Wir klagten, da wurde ein Gutachten erstellt da stand dann das die Operation gut verlaufen ist. Es ist ja durch die Nachbehandlung verpfuscht worden. Wir wollten ein zweites Gutachten anfordern, damit müssen die entsprechenden Ärzte einverstanden sein. Die waren logischerweise nicht einverstanden somit hatte es sich erledigt.....Man hätte irgendwo Zeugen haben müssen die bestätigen das die Nachbehandlung falsch lief, am besten sind das noch Gutachter.

Genauso hat eine Pfuscherwerkstatt mein Quad bis zum Totalschaden kaputtrepariert, deswegen war ich beim Anwalt....

Der meinte um der Werkstatt was nachzuweisen hätte man beim arbeiten mit entsprechenden Zeugen zuschauen müssen, man müsste beweisen das man die Schäden der Werkstatt nicht selber verzapft hat. Das hätte dann über einen Gutachter laufen müssen und man hätte der Werkstatt ein paarmal die Möglichkeit geben müssen ihren Pfusch nachzubessern. Wär ich aber hinterher vom Hof gefahren und kurz danach auf dem Heimweg einen Motorschaden wär das mein eigenes Problem weil das ja passieren kann...

Also kann man das auch vergessen.

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Still  11.03.2022, 15:30
@Bokken

In deinem Fall handelt es sich um Zivilrecht; nicht um Strafrecht. Der Arzt behauptet, nach medizinischem Wissen alles richtig gemacht zu haben. In der Tat muß dann die klagende Partei beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und nicht der Arzt, dass er alles richtig gemacht hat.

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An sich dürfte es keine Körperverletzung sein. Da, wie du schon sagtest, der Angreifer das "Opfer" nicht berührt hat.


Still  11.03.2022, 08:26

warum steht bloss im StGB, dass der Versuch strafbar ist?

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Unbekannt11207  11.03.2022, 14:38
@Still

Richtig der VERSUCH aber in dem Sinne war es keine Körperverletzung.

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Still  11.03.2022, 15:28
@Unbekannt11207

Laut Frage hat der Täter zur Tat angesetzt und hätte getroffen, wenn das Opfer nicht ausgewichen wäre. Das nennt sich Versuch!

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Die Verletzung fusst in dem Angriff des Täters. Somit ist er für die Körperverletzung verantwortlich und haftbar!

Ich vermute, bei einem tödlichen Ausweichen, würde die Anklage auf "versuchte Körperverletzung mit Todesfolge" hinaus laufen.

Bin aber kein Jurist, daher ohne Gewähr.


ZenMoench  10.03.2022, 22:41

"Im Gegensatz zu vielen anderen Delikten steht der Versuch der gefährlichen Körperverletzung unter Strafe. Das bedeutet, dass auch wenn der konkrete Erfolg, also die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung, am Opfer nicht realisiert werden kann, macht sich der Täter wegen eines Versuchs strafbar."

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