Nebenkosten Insolvenz?

3 Antworten

Ja, das wird er. Und wenn Du sie verheimlichst, dann kippt das Ganze und Dir droht eine gerichtliche Strafe wegen Betrug uam.

Mein Rat: Setze im Innenverhältnis mit Deinem Wohnpartner eine Vereinbarung auf, die exakt regelt, wer was bezahlt. Das lege vor. In dieser Vereinbarung kann natürlich stehen, dass der andere mehr bezahlt und der andere zu 100% auch die Rückzahlungen einbehält. Das wäre nachvollziehbar und dann würde meiner Einschätzung nach nicht darauf zugegriffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Börsenthemen

Rose86896 
Fragesteller
 01.04.2022, 11:04

Hallo, es hat niemand was von Unterschlagung geschrieben. Ich finde weil alles auf ihn angemeldet ist, finde ich es steht ihm zu. Aber danke Ihnen für den Rat ich werde es meinen Mitbewohner vorschlagen.

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Mauritan  01.04.2022, 11:20
@Rose86896

Gerne.

Es geht nicht darum, was ich sage, denke oder was ist. Es geht darum, woraus man DIR im schlimmsten Fall einen Strick drehen könnte. Und sei es völlig zu Unrecht. Das Seil dazu würde ich vermeiden, zu liefern.

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Rose86896 
Fragesteller
 01.04.2022, 12:18
@Mauritan

Es tut mir leid wollte niemanden verärgern. Ich bin nur verzweifelt, ich habe die Schulden nicht verursacht und muss trotzdem dafür bluten. Ich bin krank an seltene Krankheit und Ärzte können mir fast keine attests ausstellen aber der Insolvenzverwalter braucht es unbedingt. Ich weiß nicht wo mein Kopf ist geschweige denn an wen ich mich wenden kann. Der Insolvenzverwalter verlangt einfach nach den Dingen und gibt mir gerade mal zwei Tage Zeit. Bin oft unter Schmerzmittel benebelt und muss trotzdem alles hinbekommen. Trotzdem vielen Dank

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Mauritan  01.04.2022, 16:28
@Rose86896

Bitte frage entweder Deinen Arzt nach einem Attest oder den Insolvenzverwalter. Ersuche um Fristerstreckung wegen Kranheit.

Was will er denn tun, wenn Du nicht fertig bist? Ich würde dem statt der Bestätigung einen Schrieb geben "wird nachgereicht" und "bitte um Fristerstreckung bis 15.4.".

Und: Du hast die Schulden nicht verursacht? Wer dann? Vielleicht kann man auch an dieser Schraube drehen.

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Deine Hälfte, ja.

Weil ist rechtlich so.


Rose86896 
Fragesteller
 01.04.2022, 10:04

Hi und danke, aber ich habe keine Hälfte hab ich nie genommen weil ich kaum was bezahle

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Friday4School  01.04.2022, 10:05
@Rose86896

Aber dir steht rechtlich erst mal die Hälfte der Rückzahlung zu.

Macht einen Vertrag zwischen euch und datiert den zurück.

Da schreib rein, dass du vermindert Miete nach deinen Möglichkeiten oder so was zahlst und ihm dafür immer eventuelle Rückzahlungen abtrittst.

Aber ich weiß nicht, ob der Verwalter das akzeptiert, ist aber halt eure Situation rechtlich verformelt.

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Rose86896 
Fragesteller
 01.04.2022, 10:14
@Friday4School

OK danke Ihnen, ich werde den Vorschlag mein Mitbewohner mal unterbreiten

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Du stehst mit im Mietvertrag. Aber wer ist bei den Strom- und Heizkosten angemeldet - Du oder ihr beide oder Dein Mitbewohner? Seid Ihr verheiratet - dann sieht das auch noch wieder anders aus. Hast Du einen Insolvenzberater - dann wende Dich an den.


Rose86896 
Fragesteller
 01.04.2022, 10:09

Hi, also alles ist auf ihn gemeldet auf mich nichts. Deshalb steht ihm die volle Rückerstattung zu. Den Insolvenzverwalter hab ich erst jetzt bekommen und er handelt immer ungefragt und jetzt droht mir Arbeitslosigkeit. Ich würde gerne von euch wissen was ihr so darüber wisst.

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AriZona04  01.04.2022, 10:10
@Rose86896

Es ist nur Halbwissen. Dein Verwalter agiert aber für DICH und deswegen wende Dich mit jeder Frage an ihn. Der weiß alles und wird für Auskünfte bezahlt.

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