Nebenjob während der Ausbildung (ü18)?

3 Antworten

Das zweite. Aber spricht ja nichts dagegen.

Du brauchst keine Erlaubnis für einen Nebenjob von deinem Arbeitgeber. Du musst ihn allerdings darüber informieren, dass du beabsichtigst, diese Nebentätigkeit aufzunehmen. Und dann hat dein Arbeitgeber wiederum die Möglichkeit, dir das zu untersagen - sofern er wichtige Gründe dafür hat! Klassiker dabei: die Nebentätigkeit würde zu einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz führen oder verstößt gegen das Konkurrenzverbot.

Letzteres ist bei der angepeilten Tätigkeit eher nicht der Fall. Bei ersterem musst du aber wirklich aufpassen! Eine Ausbildung ist Vollzeit = 40 Wochenstunden an 5 Tagen. Das Arbeitszeitgesetz würde noch weitere 8 Stunden an einem 6. Tag pro Woche zulassen.

ABER: Zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn müssen immer 11 Stunden Ruhepause liegen - also auch zwischen Neben- und Hauptjob! Zudem musst du bei Sonntagsarbeit darauf achten, dass mindestens 15 Sonntage pro Jahr frei bleiben - ebenfalls im Haupt- UND Nebenjob! Und nein, du kannst da auch nicht auf viel Rücksichtnahme durch deinen Arbeitgeber bauen, was die Dienstplanung betrifft. Dein Nebenjob muss sich da schon eher nach deinem Hauptjob richten, nicht anders herum. Und genau da sehe ich schon potentielle Probleme bei Schichtdienst und Co. in der Pflege...


random0576 
Fragesteller
 09.11.2023, 15:09

aber in der Ausbildung habe ich ja auch Schule und da könnte ich meinen Nebenjob ja am Wochenende immer ausführen und in den Ferien beispielsweise oder nicht?

0

hast also keine verbindung zu deinem beruf ?

deine idee ist zeitaufwändig und mit reisen verbunden .