Namensänderung: IHK lehnt eine Zweitschrift ab. Wie kann ich vorgehen?

10 Antworten

Nun ja, nur bei Adoption und Transidentität gibt es tatsächlich spezielle Vorschriften (Adoptionsgeheimnis/Offenbarungsverbot). Aber ich frage mich, ob da nicht ein Missverständnis vorliegt: Wenn du transident bist, kriegst du ein fingiertes Zeugnis mit altem Datum, altem Layout, altem Siegel usw. (soweit das möglich ist; wenn sie das Siegel nicht mehr haben oder derjenige, der damals unterschreiben musste, schon tot ist, dann geht's halt nicht). Aber wenn du dein Zeugnis verloren hättest, dann würden sie dir doch wohl eine Zweitschrift mit heutigem Ausstellungsdatum (aber natürlich korrektem Prüfungsdatum) ausstellen. Auf der müssen sie dann im Prinzip auch den bei der Ausstellung personenstandsrechtlich verbindlichen Namen verwenden.

So wie ich das sehe gibt es keinen Grund für die Änderung der Zweitschrift bzw. der Urkunde.

Beraten kann dich wohl ein Anwalt mit Kenntnissen zum Verwaltungsrecht. Ja, sollte Verwaltungsrecht sein.

nach § 54 Personenstandsgesetz haben doch die Beurkundungen des Personenstandsregisters Beweiskraft; so wie ich es sehe, muss es ausreichend sein eine beglaubigte Ausfertigung/Abschrift der entsprechenden Beurkundung dem jeweiligen Dokument beizufügen, sonst müsstest Du doch jede Urkunde mit Deinem ursprünglichen Vornamen immer abändern lassen;

das IHK-Zeugnis ist ja nicht unrichtig, da es zum Zeitpunkt der Ausstellung ja Deinen damaligen richtigen Vornamen trug;

Es ist tatsächlich so, dass die IHK nur diese zwei Gründe für eine Namensänderung akzeptiert.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/Fortbildungspr%C3%BCfungen/Alle-Fortbildungspr%C3%BCfungen/Rund-um-die-Fortbildungspr%C3%BCfung/Zweitschriften/

Das heißt aber noch lange nicht, dass dies auch rechtens ist.

Im Merkblatt schließt die IHK jedoch auch explizit die Gründe, welche NICHT für eine Namensänderung reichen aus.

Zitat aus dem Merkbkatt:

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei: Namensänderungen aufgrund von Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB.

Jetzt müsste man wissen, mit welcher Begründung bzw. auf welcher gesetzlicher Grundlage dein Vorname geändert wurde. Es ist gut möglich, dass diese Änderung, wie im Falle der Adoption und TSG verpflichtend ist.

Auch deine Schulischen Zeugnisse wirst du nicht ändern können, weil hier der Ausstellungszeitpunkt zählt. Das ist ja kein laufendes Dokument wie dein Reisepass oder Führerschein, sondern weist auf einen Zeitlichen Punkt in deinem Leben du hast mit deinem alten Namen die Prüfung abgelegt und dein entsprechendes Zeugnis bekommen.

Auch deine Geburtsurkunde lässt sich nicht ändern.

Du wirst wohl damit leben müssen und in deinen Bewerbungen das irgendwie mit vermerken müssen.

Wolle281  28.08.2019, 11:02

Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde lautet auf den neuen Namen.

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