Nachtzuschlag Steuerfrei?

2 Antworten

Der Nachtzuschlag ist steuer- und abgabenfrei, soweit er zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gezahlt wird und 25 % nicht übersteigt.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaege-2-zuschlagssaetze_idesk_PI20354_HI2391150.html

Den restlichen Teil deines Nachtzuschlags müsstest du also versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Nur der Zuschlag ist steuerbegünstigt.