Nachschreibe arbeit?

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Man könnte dich natürlich als Alternative auch an einem Samstag in die Schule zitieren, um die Klausur nachzuschreiben. Ja, auch das wäre unter Umständen rechtlich zulässig.

Für Bayern gilt:

Falls es innerhalb der vorhergehenden 6 Stunden keine Pause von mindestens 60 Minuten gegeben hat, ist dies nicht zulässig. Es wäre aber zulässig die Arbeit 60 Minuten nach der letzten Unterrichtsstunde schreiben zu lassen, also in der 8. und 9. Stunde.

Diese Vorschrift entspricht etwa der allgemeinen zwingenden Vorschrift einer Arbeitspause bei einem 8 Stunden Arbeitstag und dürfte deshalb etwa auch in den anderen Bundesländern entsprechend gelten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Natürlich ist das rechtlich erlaubt.

Also die Schüler heutzutage...


BBC08 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 17:59

Was hat das den mit den Schülern heut zutage zu tun?

6 Schulstunden oder 6x 60min?

also ab 8 Stunden musst du eine Pause von mindestens 30min haben

und darfst höchstens 10std beschäftigt werden