Nachbar wollte sich vom Zoll nicht Kontrollieren lassen?

5 Antworten

Ja und nein. Wenn sich der Zoll auch ausgewiesen hat,mit einem Ausweis,darf der Zoll nicht so einfach kontrollieren. Die Polizei hätte dabei sein müssen und der Zoll hat sich auch komisch verhalten, seit wann kontrollieren sie nach Diebesgut und wenn ein Verdacht besteht,muss auch die Polizei dabei sein. Der Zoll war bestimmt nicht echt. Sie haben mitbekommen das dein Nachbar beim Media Markt war und wollten so an den Fernseher rankommen. Am besten bei der Polizei nachfragen,ob solche Fälle schon bekannt sind und auch beim Zoll nachfragen ob da tatsächlich Beamte unterwegs sind/waren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rechtlich darf er alle Personen erst einmal von Grund und Boden verweisen. Ohne besondere Beschlüsse hat die Polizei (Zoll zähle ich mal gleichgestellt) auch nicht mehr Rechte, außer es wäre z.B. Gefahr in Vollzug...

Quelle

Polizei dein Freund und Helfer
Es gibt Situationen, in denen der Grundstückseigentümer bestimmte Maßnahmen von Behörden erdulden muss. Dies ist aber der Ausnahmefall, denn das Eigentum ist grundgesetzlich stark geschützt. Auch die Polizei darf nicht einfach das Grundstück – zumindest nicht gegen den Willen – einfach so betreten. Der entgegenstehende Wille, dass das Grundstück nicht betreten werden darf, kann sich nicht nur aus der Umzäunung ergeben, sondern auch aus Hinweisschildern. Spätestens aber, wenn der Eigentümer gegenüber der Polizei äußert, dass diese das Grundstück zu verlassen haben, müssen diese dem Folge leisten.

Wenn der Zoll schon vor der Tür steht und kontrolliert, dann haben sie einen Anfangsverdacht. Der Zoll hat anderes zu tun, wie einfach irgendwelche Straßen und Käufer grundlos zu kontrollieren... Wer nichts zu verbergen hat, zeigt den Beleg und die Sache ist geklärt...

Möglich wäre auch versuchter Trickbetrug, dass es kein Zoll war, sondern vlt Gauner, die sich als solchen ausgeben, um Zugang zu Wohnung und weiteren Daten zu kommen... Immerhin werden diese auch immer dreister und lassen sich neues einfallen..

Fall aus 2011


horribiledictu  03.02.2023, 06:23

beim Argument "wer nichts zu verbergen hat" stellen sich mir regelmäßig die Haare auf! Nein und nochmals nein! oder lässt du den Staat auch Kameras in deinem Schlafzimmer montieren, weil du ja "nichts zu verbergen hast"?

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RareDevil  03.02.2023, 08:42
@horribiledictu

Ein Kaufbeleg zum Nachweis des rechtmäßigen Erwerb vorzuzeigen ist wohl nicht mit dem Einblick ins Schlafzimmer per Kamera zu vergleichen... Was spricht denn beim rechtmäßigen Erwerb dagegen, den Kaufbeleg vorzuzeigen? Das ist wohl kein Einblick in die intime Privatsphäre... Er sollte ja wohl nicht seine Wohnung komplett zeigen oder Kontonachweise liefern, das wäre wieder was anderes...

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apophis  03.02.2023, 10:21
@RareDevil
Ein Kaufbeleg zum Nachweis des rechtmäßigen Erwerb vorzuzeigen ist wohl nicht mit dem Einblick ins Schlafzimmer per Kamera zu vergleichen...

1.) Ein Kaufbeleg ist kein nachweis für den rechtmäßigen Erwerb.

2.) Beides ist ein Eingriff in die Privatssphäre. Das eine mag vielleicht ein größere Eingriff sein als das andere, vom Prinzip ist beides aber gleich.

Was spricht denn beim rechtmäßigen Erwerb dagegen, den Kaufbeleg vorzuzeigen?

Die Persönlichkeitsrechte.

Was spricht dafür?

Das ist wohl kein Einblick in die intime Privatsphäre

Es ist durchaus ein Einblick in die Privatssphäre und - wenn forciert - eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Ein Drängen dazu - und das ohne jegliche rechtliche Grundlage - ist also durchaus zumindest ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte.

Er sollte ja wohl nicht seine Wohnung komplett zeigen oder Kontonachweise liefern, das wäre wieder was anderes.

Wäre es das?
Dein Argument "Wenn man nichts zu verbergen hat", könnte man dort nämlich ganz genau so anwenden.
Es wäre exakt das gleiche.

Wo ist da die Grenze?
Bei der Tasche? Beim Wagen? Beim Grundstück? Vor der Haustür? Vor dem Schlafzimmer?
Du merkst wohl selber, wie Dein Argument bröckelt.

Weisst Du wo die tatsächliche Grenze ist?
Richtig, beim Menschen selbst. Beim Persönlichkeitsrecht.
Ob nun als das Zeigen eines Kaufbelegs, von Kontoauszügen oder ein Einblick ins Schlafzimmer, nichts davon "wäre was anderes".
Es ist alles ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

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apophis  03.02.2023, 06:45
Wer nichts zu verbergen hat, zeigt den Beleg und die Sache ist geklärt...

Wer nichts zu verbergen hat, zeigt nicht gleich der Welt sein komplettes Privatleben.
Wer nichts zu verbergen hat, hat immernoch sein Recht auf Privatssphäre.
Wer nichts zu verbergen hat, hat immernoch all seine anderen Persönlichkeitsrechte.

Du solltest Dich fragen warum Dein Argument nur in totalitären Regimen funktioniert.

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Beim Mediamarkt - woher weißt du das? Zoll und Polizei wissen wohl sehr genau wieso sie was tun, also lag da irgendein Verdacht vor..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich befasse mich sehr viel mit der menschlichen Natur

Ja, das darf er.

Ich hätte genauso gehandelt.

Das war entweder ein Irrtum oder Trickbetrüger.

er darf das aber der Zoll hätte bei der Polizei Amtshilfe anfordern können.