Muss man bei Bedrohung und (versuchter-) Körperverletzung Strafanzeige erstatten oder wird der Rechtsstaat es verfolgen?
3 Antworten
ja, melde es. Die Strafverfolgung hängt von der Ergreifung des Täters ab
Es wurde schon angezeigt. Die Frage ist, ob ich Strafanzeige erstatten muss oder nicht.
Kommt wahrscheinlich darauf an wie groß das öffentliche Interesse ist.
Das sind beides Offizialdelikte.
Das heißt sobald die Polizei Kenntnis hat, wird automatisch ermittelt.
Wenn der/ die Täter/in den Polizeibeamten vor Ort schon gestanden hat, haben die doch genügend Zeugen und ich muss nichts weiter machen oder?