Nach Verhandlung direkt in haft bitte lesen?
Ganz zu angefang, bitte keine dummen Sprüche (fals es nervt einfach ignorieren)
Xy ist angeklagt wegen Betruges ( saß vorher diesbezüglich schon in haft und ist auf Bewährung)
Die Taten in dennen Xy angeklagt ist, kann Xy zu dem Zeitpunkt aber nicht getan haben da Xy arbeiten war. Leider kann Xy dies nur anhand seiner aufgeschrieben Zeiten nachweisen, die Stunden Zettel händigt der ehemalige Arbeitgeber nviht aus. (Xy ist nicht mehr angestellt da der Chef einige so auch xy wegen Corona und kurzarbeit kündigen musste)
Xy hat einen festen Wohnsitz, Familie und ist gerade dabei einen neuen Job zu finden. In 2 Wochen hat xy Probe arbeiten mit evtl. Übernahme. Die Verhandlung ist aber schon in 4 Tagen. Nun hat xy Angst direkt nach der Verhandlung (egal wie diese ausgeht, denn xy weiß durch die vorherigen Taten dass das Gericht xy nicht glauben wird) in haft muss.
Xy ist nicht fluchtgefährdet.
Wie sieht es aus wird Xy nach der Verhandlungen nach Hause können, oder muss Xy sofort in haft?
Bitte nur ernstgemeinte antworten keine tja da hat Xy eben Pech oder selber schuld. Es geht hier nicht darum Xy blöd zu machen, ledeglich um eine Antwort auf diese Frage.
Ich danke euch schon einmal im voraus.
LG
5 Antworten
Wenn der Richter die Bewährung widerruft kann es gleich in den Knast gehen,und die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen auch Beweise die gegen die Schuld eines angeklagten sprechen sichern und berücksichtigen,denen muss der Arbeitgeber die Stundenzettel aushändigen.
Du bist doch sicherlich vernommen worden und hast Das zu Deiner Entlastung angeführt?
Hat xy keinen Anwalt der das als Beweiserhebung beantragt hat?
Wenn mir zu Unrecht eine Straftat vorgeworfen wird und ich beweisen kann das ich es nicht gewesen sein kann dann setze ich Himmel und Hölle in Bewegung das der Beweis den Ermittlungsbehörden auch vorgelegt wird,und rufe da dann nicht an und sage ich komme nicht zur Vernehmung!
Der Anwalt kann einen neuen Beweisantrag in der Verhandlung stellen,das hätte aber schon alles erledigt sein können!
Für "eventuell" "bald" "vielleicht" einen Job ist es jetzt zu spät. Wenn ein Arbeitsverhältnis die Voraussetzung für die Freiheit ist, fährt er ein. So eine Verhandlung kündigt sich lange vorher an, es war genug Zeit.
Ja xy hat sich ja schon lange davor darum gekümmert aber in der momentanen situation war dies nicht alles so einfach daher erst jetzt. Da kann xy ja nichts für
Im Moment ist die Justizverwaltung froh für jeden, der NICHT sofort in Haft muss.
Es gelten die gleichen Kriterien wie bei der U-Haft. Wenn du nicht in U-Haft bist, kommst du auch nicht sofort in Haft, wenn du verurteilt wirst.
Wieso sind die da froh?
Xy hat nur Angst das xy wegen Wiederholungsgefshr in u-haft muss, wenn xy zb in Berufung geht.
Eigentlich wenn u haftgrunde Vorlägen wäre xy doch schon vor der Verhandlung per Haftbefehl im uhaft gekommen oder?
Wegen Corona werden so viele wie möglich entlassen, wenn es irgendwie geht
OK. Also muss xy sich keine Sorgen machen jetzt direkt nach der Verhandlung in haft zu müssen?!
Da niemand weiß, weswegen er vor Gericht muss, kann man da nur spekulieren.
Kommt auch auf die Höhe der Strafe an. Bei mehreren Jahren sieht man schon mal Fluchtgefahr.
Und die Stundenzettel wird das Gericht fordern. Die muss der Arbeitgeber vorlegen.
Wenn er jetzt auf freiem Fuß ist, dann wird er in aller Regel auch im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erst später zum Strafantritt geladen.
Nein, da xy arbeiten musste ist xy nciht zur Vernehmung hin. Dies teilte xy dem zuständigen Revier auch mit.
Aber die Stunden Nachweise können die doch nicht in der Verhandlung anordnen?!