Nach Abschlussprüfungen noch in den Betrieb?

2 Antworten

Grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis nach Paragraph 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (Paragraph 21 Abs 2 BBiG).

Du hast also deinen Vertrag noch zu erfüllen und beim Ausbildungsbetrieb bis zur Beendigung des Vertrages zu erscheinen.

Im Übrigen können nach Paragraph 23 BBiG Schadensersatzansprüche bestehen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.

Wenn du noch keinen Abschlusszeugnis vom Kammer erhalten hast, bleibst du solange als Azubi eingestellt bis zu Ende der Vertragszeit