Muss mein Arbeitgeber zahlen?

4 Antworten

Das solltest du mit deinem Arbeitgeber besprechen. Üblicherweise ist es so, dass dir Spritkosten oder ein Kilometer Geld bzw das Ticket gezahlt werden, ggf auch die Wegzeit als Arbeitszeit. Das du einen Leihwagen brauchst liegt ja nicht am AG.

Von Experte AnnaStark bestätigt

Die Fahrt jeweils hin und zurück muss der Arbeitgeber als Arbeitszeit bezahlen, ebenso das Ticket. Einen Leihwagen nicht.

Wenn das Seminar vom AG "angeordnet" wurde, zahlt er auch die Fahrt dahin , allerdings kann er entscheiden, wie, ob öffentliche Verkehrsmittel oder anders. Die Fahrtzeit zählt ebenso anteilig zur Arbeitszeit.

Er MUSS also keinen Leihwagen zahlen

Muss der Arbeitgeber mir die Kosten für den Leihwagen erstatten?

Nö warum? Kannst doch mit den Öffis fahren.

Die Fahrtkosten kannst du dir dann vom AG erstatten lassen.