Muss mein Arbeitgeber zahlen?
Guten Tag zusammen,
Ich fahre morgen zu einem Seminar für das ich keinen Wagen gestellt bekommen habe.
Allerdings sind es 400km die ich reisen muss, was mit dem Zug eine Arbeitszeit von 18std ergeben würde.
Mein Auto ist in der Werkstatt, das bedeutet, dass ich mir jetzt einen Leihwagen ausleihen muss.
Meine Frage ist nun:
Muss der Arbeitgeber mir die Kosten für den Leihwagen erstatten?
Ich meine das würde ja nur Sinn ergeben, leider habe ich keinen Paragraphen gefunden, der mir das bestätigt und mein Arbeitgeber weigert sich zu zahlen.
Freundliche Grüße und danke im voraus
Nico
4 Antworten
Das solltest du mit deinem Arbeitgeber besprechen. Üblicherweise ist es so, dass dir Spritkosten oder ein Kilometer Geld bzw das Ticket gezahlt werden, ggf auch die Wegzeit als Arbeitszeit. Das du einen Leihwagen brauchst liegt ja nicht am AG.
Die Fahrt jeweils hin und zurück muss der Arbeitgeber als Arbeitszeit bezahlen, ebenso das Ticket. Einen Leihwagen nicht.
Wenn das Seminar vom AG "angeordnet" wurde, zahlt er auch die Fahrt dahin , allerdings kann er entscheiden, wie, ob öffentliche Verkehrsmittel oder anders. Die Fahrtzeit zählt ebenso anteilig zur Arbeitszeit.
Er MUSS also keinen Leihwagen zahlen
Muss der Arbeitgeber mir die Kosten für den Leihwagen erstatten?
Nö warum? Kannst doch mit den Öffis fahren.
Die Fahrtkosten kannst du dir dann vom AG erstatten lassen.