Genehmigter, gebuchter Urlaub von Arbeitgeber gestrichen, wer muss zahlen?

8 Antworten

Muss der Arbeitgeber mir die Kosten erstatten?

Grds. ja. Der AG wäre zum Ersatz der tatsächlich entstanden Kosten verpflichtet :-)

Daher solltest du ihm zunächst Gelegenheit geben, unter Vorlage deiner Reisebuchung mit Kopie der Teile der AGB, die die gestaffelten Strono- bzw. Rücktrittskosten ausweist, nachzurechnen, was ihn das kostet :-)

Vlt. sucht er sich dann eine anderes "Opfer", dass - für ihn kostengünstiger - einspringt aber seinen Urlaub zu Hause verbringen wollte?

Besteht er dennoch auf Streichung deines Urlaubs, hast du unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Schadensminderungspflicht, da jeder Tag bis zum Reiserücktritt die Kosten erhöht!) die nunmehr nicht anzutretende Reise zu stornieren und reichst die Rechnung des Veranstalters dann deinem AG ein.

Leider kann er dir im Rahmen dieser grundsätzlichen Schadensersatzpflicht jedoch aus Rechtsgrund Schadensminderungspflicht anlasten, eine RRV nicht abgeschlossen zu haben und die Forderung demnach anteilig kürzen :-(

Auf einen Rechtsstreit würde ich mich da dann nicht einlassen wollen :-O

G imager761


ijaelanun 
Fragesteller
 29.12.2012, 23:08

Vielen Dank! Ich hoffe es so auf die Reihe zu bekommen und versuche ihm vorzurechnen das es anders zu lösen billiger ist. ich hoffe das es klappt. Noch mal vielen dank ! Du hast mir sehr geholfen

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DerCAM  30.12.2012, 02:16

Schadensminderungspflicht anlasten, eine RRV nicht abgeschlossen zu haben

Kennst du eine Reiseruecktrittsversicherung, die in einem solchen Fall leisten wuerde? Urlaubsstreichung durch den Arbeitgeber ist in aller Regel kein versichertes oder auch nur versicherbares Risiko. Ein Abzug wegen Nichterfuellung der Schadensminderungspflicht duerfte somit voellig absurd und in keiner Weise rechtlich durchsetzbar sein.

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Eine Reiseruecktrittsversicherung haette hier sowieso nicht bezahlt. Da musst du dir also keine Vorwuerfe machen.

Wenn du die Urlaubsgenehmigung nachweisen kannst, muss dir der Arbeitgeber alle im Zusammenhang mit der Ruecknahme seiner Urlaubsgenehmigung entstandenen Kosten uebernehmen. Ein schriftlicher Nachweis waere natuerlich am besten, meist geht es aber auchb bei muendlichen Urlaubsgenehmigungen (wenn das im Betrieb so ueblich ist, deine Darstellungen glaubhaft sind und der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweisen kann).

Mache dich aber darauf gefasst, dass sich ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber in aller Regel negativ auf das Arbeitsverhaeltnis auswirkt und u.U. sogar zu einer Kuendigung fuehren kann. Versuche also besser erst einmal, dich guetig mit dem Arbeitgeber zu einigen.


ijaelanun 
Fragesteller
 29.12.2012, 23:06

Vielen Dank für deine Hilfe. Leider gehen bei uns Urlaubsanträge mündlich als genehmigt und es liegt nichts schriftliches vor.

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DerCAM  30.12.2012, 02:20
@ijaelanun

Dann solltest du - z.B. auch mit Hilfe von Zeugenaussagen deiner Kollegen - durchaus in der Lage sein, glaubhaft vorzutragen, dass der Urlaub tatsaechlich genehmigt wurde.

Bedenke aber immer auch die moeglichen Auswirkungen auf dein Arbeitsverhaeltnis.

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IMHO muß der Arbeitgeber die anfellenden Stornokosten erstatten - wenn das Absagen des Urlaubs denn überhaupt rechtens ist ( Wird's wohl sein )


ijaelanun 
Fragesteller
 29.12.2012, 01:59

Danke für deine schnelle Antwort

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normalerweise muss er die kosten erstatten. aber sprich dein arbeitgeber nochmal darauf an. vielleicht wusste er von deinem gebuchten urlaub nicht und hat dich deswegen kurzfristig einspringen lassen.


ijaelanun 
Fragesteller
 29.12.2012, 02:00

Danke dir. Ich werde das noch mal tun. Habe aber nicht viel Hoffnung.

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Habt ihr einen Betriebsrat? Dann sprech mit dem. Kannst dich auch bei der Gewerkschaft erkundigen.