Kann man trotz dessen zur Bundeswehr?
Hallo, ich habe in der Vergangenheit ein wenig Mist gebaut und war mal 2 Jahre auf Bewährung und musste mal auch 2 Wochen in Arrest. Jedoch wurde ich nie zur einer richtigen Jugendstrafe oder Geldstrafe verurteilt.
Ich wurde damals verurteilt wegen
Fahren ohne FS (Roller) Fund Unterschlagung und besonders schwerer Raub (mit 14 einen Jungen bedroht und beklaut der mich vorher aufs übelste provoziert hat) ich bin jetzt fast 19 und habe aus den ganzen Fehlern Gott sei Dank gelernt. Der Richter war großzügig damals zu mir und ich habe beim ersten Mal 2 Wochen Arrest + 2 Jahre bewährung bekommen und beim 2. mal wegen Fahren ohne FS musste ich einen Verkehrserziehungskurs absolvieren.
es war schon immer ein kleiner Traum von mir in die Bundeswehr zu gehen nur leider kam ich damals ein bisschen von der Schiene.
Meint ihr ich könnte es nochmal versuchen versuchen mich zu bewerben?
habe bereits in meiner Stadt, 2 mal einen Beratungsgespräch geführt. Einmal mit 16 und einmal mit 17. die hatten mir gesagt ich soll erstmal herausfinden ob ich vorbestraft sei oder bis die Bewährung abläuft. Das habe ich getan.
2 Antworten
Du hast 2 Jahre auf Bewährung bekommen? Oder eine Strafe, deren Bewährungszeit 2 Jahre betrug?
Das ist ein himmelweiter Unterschied. Hast du eine 2-jährige Strafe bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt war, kommst du ganz sicher nicht zur Bundeswehr.
Auch bei besonders schwerem Raub, was ein Verbrechen ist, kommst du nicht zur Bundeswehr.
wobei es beim Namen total übertrieben war also das Urteil.
Deine Einschätzung spielt keine Rolle. Jeder verurteilte Straftäter empfindet seine Bestrafung ungerecht
Du verstehst es nicht. Es ist shice egal, ob du und 68 andere das als ungerecht und überzogen empfinden, du wurdest verurteilt. Das allein zählt.
Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden nach § 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) bereits nach einem Zeitablauf von 5 Jahren gelöscht. Wer keinen Eintrag im BZR hat, ist nicht vorbestraft.
Das Erziehungsregister wird erst mit Vollendung des 24.Lebensjahres gelöscht.
Nein ich hatte 2 Jahre Bewährung also ich durfte innerhalb 2 Jahre keinen Mist bauen.
und das mit dem Besonders schweren Raub war mit 14, wobei es beim Namen total übertrieben war also das Urteil.