Muss ich nach einer Umschulung (vom Arbeitsamt gezahlt) in dem dann gelernten Beruf arbeiten?
3 Antworten
Nein, du kannst dich auch spontan dazu entscheiden etwas anderes zu machen... Bspw. die Umschulung vom Programmierer zum Elektriker und dann stattdessen Kassierer werden
wenn das amt dir das zahlt soltes du da auch fuß fassen sons brauchste die umschulung ja nicht
also pflicht denk ich eher nicht wirklich also zwingen kann man da ja nichts
aber dann solte mann beim amt sagen das mann es nicht machen will und zwar vorher nacher wäre schlecht
wenn ich kein bock hab bei wind und wetter drausen zu sein würd ich mich auch nicht zum gärtner umschulen lassen ^,^
Nein, es gibt keine Verpflichtung. Wenn Du in dem Beruf nix findest, kannst Du jede Art von Arbeit annehmen.
Warum fragst Du?
Kannst du da irgendeine vertrauliche Quelle nennen? Es betrifft mich nicht persönlich sondern eine Bekannte... Sehe das persönlich prinzipiell auch so, dass man sich ja sonst nicht die Mühe machen muss...
Die Quelle bin ich. :-)
Ich habe zwei Umschulungen hinter mir. Eine durch den Rententräger und eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit.
Eine Umschüler haben einfach ihren alten Beruf wieder genommen oder etwas ganz anderes gemacht, Probleme haben sie nicht bekommen. ( Nur wenn man abbricht kann es Ärger geben)
Ziel der Umschulung ist es, schnell in das Berufsleben zu kommen, aber wenn man einfach Arbeit hat, ist das dem Kostenträger egal.
Danke für die Antwort! Es betrifft mich nicht persönlich, aber ich muss das wissen wegen einer Bekannten. Wollte nur wissen, ob es eine Pflicht gibt, wenn da Arbeitsamt schon zahlt...ich denke natürlich auch, dass man sich ja sonst nicht die Mühe machen muss...