Muss ich meinem Arbeitgeberstudiengebühren erstatten, wenn ich nicht bestehe?

1 Antwort

Normalerweise müsstest du es schriftlich mit deinem Arbeitgeber festhalten, Weiterbildungsvereinbarung etc.

Dort muss drin stehen was ihr miteinander abgemacht habt, ungefähre Kosten welche übernommen werden, die Dauer des Studiums und auch wie lange du nach dem Studium im Betrieb bleiben musst. Normalerweise ist es so: du hältst dich nicht an die Vereinbarung, schaffst es nicht oder gehst früher als schriftlich festgehalten, dann musst du alles bzw. anteils zurückzahlen


Engineering3141  16.12.2023, 12:36

Eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitsgeber ist allenfalls essentiell

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