Muss ich Mahngebühren zahlen wenn diese absurd hoch sind?
Hallo
ich habe mir vor ein paar Wochen bei Medimops ein Buch um ein 5 Euro bestellt.
Mir wäre vorgekommen dass ich gleich online bezahlt habe, aber habe ich nicht, ich hatte das falsch in Erinnerung.
Nun war ich einige Zeit nicht zuhause, in der Zeit ist eine dritte Mahnung per Post gekommen (die 2 davor anscheinend vorher per Email wo ich nie rein schaue), die Frist dafür war auch schon abgelaufen aber ich habe es dann gleich überwiesen und jetzt habe ich einen Brief von einem Inkassobüro erhalten wo man jetzt ca. 60€ von mir haben will. (also ich soll 50 Euro zahlen dafür dass sie mir einen Brief geschrieben haben)
Muss ich das bezahlen?
Also mir ist vollkommen klar dass man seine Rechnungen zu bezahlen hat, das war bei mir ein Schlampigkeitsfehler vor ein paar Wochen. Bezahlt habe ich inzwischen eh (wenn auch verspätet).
Nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass das rechtlich zulässig ist da gleich beim zweiten Brief gleich das 10fache des Preises zu verlangen. Man hat ja nichtmal probiert mich zB telefonisch zu erreichen.
Was soll ich machen?
6 Antworten
(also ich soll 50 Euro zahlen dafür dass sie mir einen Brief geschrieben haben)
Muss ich das bezahlen?
Die 50 € nein. Die stehen einem Inkasso nicht zu. Maximal 24,50 + 4,90 € wenn es erst die 1. Forderung ist. Ab der 2. Forderung vom Inkasso wären das 44,10 + 8,82.
Nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass das rechtlich zulässig ist da gleich beim zweiten Brief gleich das 10fache des Preises zu verlangen. Man hat ja nichtmal probiert mich zB telefonisch zu erreichen.
Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig.
Telefonisch muss dich niemand anrufen. Dazu ist niemand verpflichtet.
die Frist dafür war auch schon abgelaufen aber ich habe es dann gleich überwiesen
Forderung so oder so widersprechen, die Gründe nannte ich bereits.
Zzgl. sagst du im Widerspruch dass du keine offenen Posten bei XY hast, da längst alles bezahlt wurde. Den Rest ignorierst du wenn was von denen kommt.
Sollen die nen Mahnbescheid beantragen ... erst dann musst du wieder reagieren.
Muss ich das bezahlen?
Kommt drauf an.
Nur wenn der Gläubiger Kosten in eben dieser Höhe ausgelegt hat. Ansonsten nicht.
Dies ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da Masseninkasso i.d.R. für den Gläubiger kostenlos oder über eine Flat ausgeführt wird.
Statthaft wären m.M.n. maximal 15,- € für ein Schreiben einfacher Art nach 2301 VV i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 RVG zzgl. Auslagenpauschale von 3,- €.
Grundsätzlich gibt es Streitwerttabellen aus denen sich der Gebührensatz berechnet. Egal ob eine Forderung 0,01 oder 500,- € beträgt, die Inkasso- oder Rechtsanwaltsgebühr ist immer identisch. Erst wenn die Forderung höher wäre, steigen auch die Gebühren.
Aber vom persönlichen Streitwert zu rechnen klappt nicht und daher kommt die Misskonzeption bei einer Forderung von 5,- € hier würde das 10-fache verlangt.
Vorschlag: Inkassokosten zurückweisen, wenn Hauptforderung bezahlt ist.
Im Rechtsverkehr wird mit der Gegenseite nicht telefoniert!
Wenn sie dir per Email schreiben, darfst du auch per Email antworten.
Willst du für die Antwort Porto ausgeben?
Ehr nicht oder?
Also Email (Empfangsbestätigung anfordern, dich selbst ins CC setzen) oder per Fax, wenn du sowas noch hast (Faxbericht mit Kopie 1. Seite und OK-Vermerk).
Ja, das sind normale Gebühren. Die musst du bezahlen.
"Normal" sind Gebühren von sagen wir mal 5€ oder so.
Aber 50€ dürfte unverhältnismäßig sein.
Das summiert sich je Mahnung. Wenn medimops Inkasso nicht selbst macht, sondern ein Inkassobüro beauftragt, kommen deren Gebühren zu den Mahnkosten dazu.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man hier besser die Klappe halten
Gerichte halten eine Mahngebühr von 2,50 Euro für angemessen
Inkassogebühren müssen oft gar nicht gezahlt werden und wenn doch dann meist nicht in voller Höhe.
Wenn du zwischenzeitlich bezahlt hattest ist das Inkassoschreiben sowieso gegenstandslos.
Soweit ich weiß zählen Mahnungen per E-Mail nicht.
Ja das käme mir auch komisch vor, man ist ja nicht verpflichtet seinen E-Mail Eingang zu überwachen.
Bist du.
Verträge, die man elektronisch schließt, lassen sich auch elektronisch kündigen. Analog gelten sonstige Willenserklärungen.
Der einzige Grund warum man in Rechtssachen ehr selten Email verwendet ist der Nachweis der Zustellung, der etwas schwierig ist.
man ist ja nicht verpflichtet seinen E-Mail Eingang zu überwachen.
Das bist du sehr wohl !
Wie Kevin nannte dir da schon den ein oder anderen Grund.
Selbst Mahnungen / Inkassoforderung sind per E-Mail zulässig, wenn sie berechtigt sind.
Mahnungen unterliegen keinem Formerfordernis!
Ich kann durch einen bösen Blick oder aggressives Furzen mahnen, wenn davon auszugehen wäre, dass der Schuldner dies als Mahnung versteht.
Dann gibt es Szenarien in denen es gar keiner Mahnung bedarf, wenn die Forderung durch Vertrag oder Rechnung nach dem Kalender eindeutig bestimmt ist (z.B. Miete bei einer Wohnung).
Auch kann 30 Tage nach Fälligkeit automatisch Verzug eintreten, wenn der Schuldner darüber explizit belehrt worden ist bzw. der Schuldner selbst Unternehmer und kein Verbraucher ist.
Soweit ich weiß zählen Mahnungen per E-Mail nicht.
Rechtlich sind die genauso gültig wie SMS oder eine Servierte.
Solange die Forderung berechtigt ist, wäre das in Ordnung.
Danke erstmal für deine Tolle Antwort.
Also die Hauptforderung habe ich inzwischen eh bezahlt - vermutlich war der Brief schon weggeschickt als sie das Geld erhalten haben.
Was soll ich machen? Einfach mal anrufen und sagen dass ich eh gezahlt habe?