Muss ich einen Rauchwarnmelder in einem offenen ess/Wohnzimmer installieren, Küche kst in diesem Raum?
5 Antworten
Mmh also das kommt erstmal darauf an, wo du wohnst. In fast allen Bundesländern gibt es eine Rauchmelderpflicht, die für neue Wohnungen ab sofort für alten jeweils nach der dortigen Regelung (hier der Link zur Karte: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/ ) in Kraft tritt. Spätestens bis dahin müssen in allen Bundesländern auser Berlin und Brandenburg, wo eine solche Regelung erst in Planung ist und in Sachsen, wo eine solche Regelung noch nicht geplant ist, in folgenden Räumen Rauchmelder angebracht werden:
1. In jedem Kinderzimmer
2. In jedem Schlafzimmer
3. In jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Diese Regelung sieht keine Anbringung in Wohnräumen vor, desshalb muss gesetzlich in deiner Wohnküche kein Rauchmelder angebracht werden.
Wenn du eine Dunstabzugshaube hast und nicht so oft was anbrennen Lässt, kann aber auch da ein Rauchmelder wohl nicht schaden. Dann aber in der Mitte des Wohnzimmers, eher noch ein bisschen weiter von der Küche entfernt.
Das kommt auf die jeweilige Landesbauordnung an. Überwiegend sind Rauchmelder für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure vorgeschrieben.
Aber schaden kann es nicht auch in anderen Räumen welche anzubringen. In einer Wohnküche halt im Wohnbereich, also so weit wie möglich vom Herd entfernt.
Was heißt eigentlich muß ich? Bist Du Mieter oder Vermieter?
Für die Montage ist, bis auf Mc-Pomm, der Vermieter zuständig.
Ja natürlich, aber nicht über dem Herd
macht sehr viel Sinn, ja
Wenn Sie diesen Raum durchqueren müssen um aus einem Schlafzimmer zum Ausgang zu kommen...ja.