Muss ich diesen Unterricht nachholen?
Hallo zusammen,
ich bin im 2. Lehrjahr in der Ausbildung. Ich habe Montags zweiwöchig im Wechsel Nachmittagsunterricht. Dieser Unterricht ist in 2 Gruppen aufgeteilt (Verkürzer und Nicht Verkürzer). Da ich meine Ausbildung verkürzen werde bin ich in der Verkürzer Gruppe.
Diesen Montag waren wieder die Verkürzer mit dem Mittagsunterricht dran. Das heißt wir haben bis 17 Uhr Berufsschule.
Leider ist mir letzte Woche mein Nachbar ins Auto gefahren (Er ist meinem parkenden Auto hinten rein gefahren). Nachdem er sich weigerte die Versicherungsdaten herauszugeben, habe ich am Montag Anzeige bei der Polizei erstattet. Dafür bin ich bereits um 13 Uhr nach Hause gefahren (habe einen Fahrtweg von ca. 1 Stunde) und war von 15 Uhr bis 17 Uhr bei der Polizei.
Danach hat mir meine Lehrerin geschrieben sie möchte eine Bestätigung der Polizei und dass ich nächste Woche (hätte da um 14 Uhr aus) den Unterricht bei den Nicht verkürzern nachhole.
Dies macht allerdings keinen Sinn, da die Gruppe Themen durchnimmt; welche wir Verkürzer bereits durchgenommen haben.
Nun ist meine Frage, ob ich den Unterricht denn tatsächlich am Montag bis 17 Uhr in der Schule nachholen muss wenn ich mich für die Fehlzeit im Voraus entschuldigt habe und noch eine Bestätigung der Polizei bekomme?
Vom Prinzip her muss man ja auch nicht den Unterricht nachholen wenn man sich krankgemeldet hat.
In meiner Klasse bin ich die einzige die das nachholen soll; bisher musste keine andere Person den Unterricht nachholen (meine Klassenkameraden fehlen als wg. Auto muss in Werkstatt, etc.)
Meine Noten sind außerdem im 1er Bereich. Wenn ich auf einer 4/5 stehen würde, könnte ich das Nachholen noch nachvollziehen. 😀
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen, danke schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Jessi
2 Antworten
Du musst aufpassen, dass Deine Fehlstunden eine bestimmte Anzahl nicht übersteigen (egal, ob entschuldigt oder nicht). Ab einer bestimmten Zahl - die genaue Zahl kenne ich nicht - wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen. Das hat nichts mit den Leistungen oder der Schule zu tun, sondern mit gesetzlichen Bestimmungen.
Ob die Lehrerin das in Deinem konkreten Fall darf oder ob das einfach ein willkürliche Entscheidung von ihr ist, kann ich Dir nicht sagen. In solchen Fällen hilft ein Gespräch mit der Schulleitung.
Gruß Matti
Habe max. 5 Fehltage (entschuldigt) seit der Ausbildung.
Wenn ich oft fehlen würde kann ich das Nachholen auch verstehen. Allerdings habe ich so gut wie keine Fehlzeiten, bin sonst auch nie früher von der Berufsschule nach Hause gegangen.
Meine Klassenkameraden müssen, wie oben erwähnt, nie nachholen. Auch welche die den Unterricht dieses Schuljahr nur 1 mal besucht haben nicht.
Aber ich werde mal mit der Klassenlehrerin reden.
Vielen Dank! :)
Nun ist meine Frage, ob ich den Unterricht denn tatsächlich am Montag bis 17 Uhr in der Schule nachholen muss wenn ich mich für die Fehlzeit im Voraus entschuldigt habe und noch eine Bestätigung der Polizei bekomme?
Natürlich. Der Unfall ist dein reines Privat-"Vergnügen".
Aber seit wann muss man den Unterricht denn Nachholen wenn man entschuldigt fehlt? Wenn man krank ist und früher nach Hause geht, muss man bei uns den Unterricht auch nicht die Woche drauf nachholen.
Den Stoff nachholen und die Zeit in der schule absitzen sind 2 komplett verschiedene Sachen.
Doch. Seit wann muss man an einem anderen Tag zur Schule wenn man entschuldigt gefehlt hat?
Bei den anderen in der Klasse fordert die Lehrerin sowas nicht, da wird nicht jeder gleich behandelt.
Und bei den anderen ist es kein Problem?
Darauf kann man nur antworten, es gibt kein Recht im Unrecht. Du kannst Dich nicht auf Unrecht berufen. Wenn Du bei Rot über die Kreuzung fährst und fünf andere machen das auch, kannst Du Dich nicht auf die fünf anderen berufen, wenn Dir der Bußgeldbescheid ins Haus flattert.
Finde den Fehler
Der ist schnell ausgemacht. Der Fehler liegt in der Ungleichbehandlung. Aber nicht Du musst wie die anderen behandelt werden, sondern die wie Du.
Natürlich immer vorausgesetzt, es liegt tatsächlich ein rechtlicher Fehler vor. Wenn es also keine Vorschrift für die Beibringung einer Entschuldigung oder das Nacharbeiten gibt, dann kann man das von Dir nicht verlangen. Aber auch das hat nichts mit den anderen zu tun, sondern mit rechtlichen Vorschriften. Wenn Du im Recht bist, dann wegen der Gesetze und nicht deswegen, weil andere so oder so behandelt wurden.
Nachholen werde ich den verpassten Stoff so oder so. Am Montag hatten wir jedoch nur Wiederholungen. Und nächste Woche ist die andere Gruppe dran, die eh schon vom Stoff ein Jahr hinten dran hängt.
Wo habe ich sowas behauptet? Nirgends. Es kann aber niemals okay sein Schüler ungleich zu behandeln. Ich hab noch von keinem gehört, der zu einer Berufsschule gegangen ist, dass er ein anderes Mal dableiben musste, wenn er entschuldigt gefehlt hat.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es bei einer solchen Sache nicht um ein persönliches Gerechtigkeitsempfinden geht.
Wo habe ich sowas behauptet?
Ich weiß nicht, worauf sich diese Nachfrage bezieht.
Natürlich ist es nicht ok, Schüler ungleich zu behandeln, aber diese Ungleichbehandlung darf nie als Rechtfertigung für das eigene Verhalten herangezogen werden. WENN es rechtmäßig ist, eine Entschuldigung zu verlangen und Unterricht nachholen zu müssen, dann kannst Du nicht argumentieren, dass andere das auch nicht müssen. Wie gesagt, WENN dem so ist.
Es gab vor einigen Jahren einen Fall, in dem es meiner Erinnerung nach um Steuerrecht ging. Jemand hatte gegen eine Forderung geklagt und genau Dein Argument der Ungleichbehandlung angeführt. Aber das war der Fehler, denn eigentlich wollte er die Rücknahme der Forderung gerichtlich durchsetzen. Das Gericht gab ihm in Sachen Ungleichbehandlung recht und forderte den Gesetzgeber zur Korrektur auf.
Was machte dieser? Er erlies dem Kläger nicht die Forderung, sondern passte das Gesetz so an, dass nun alle von diesem Sachverhalt betroffenen Steuerzahler die Forderung bezahlen müssen. Ich kann mich leider nicht mehr an die Einzelheiten erinnern.
Was du hier erzählst kann nicht so ganz stimmen... ein Gesetz darf nicht rückwirkend sein, wenn dadurch ein Nachteil der Rfchtsunterworfenen entstehen würde.
Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass alle Betroffenen rückwirkend zahlen mussten. Es handelte sich nicht um eine einmalige Forderung des FA.
Wie gesagt, Einzelheiten weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch erinnern, dass der Fall mehrfach durch die Medien ging. Mindestens einmal als der Fall vor Gericht entschieden wurde und dann als der Gesetzgeber das Gesetz angepasst hatte und es rechtswirksam wurde.
Wenn ich dann den Unterricht eh nachholen muss, bräuchte ich ja theoretisch auch keine Bestätigung der Polizei. Ich versteh nur nicht warum ich alleine den Unterricht nachholen soll aber keine andere Person aus der Klasse dies tun muss.