Muss ich diesen Fehler in der Steuererklärung korrigieren?

3 Antworten

Von Experte anTTraXX bestätigt
beim Finanzamt anrufen?

Würde auch gehen.

Oder aber auch (ist besser so):

Entweder schreibst du via Elster.de eine sonstige Nachricht mit dem Hinweis auf den Fehler und dass von dir demnächst eine neue Steuererklärung übermittelt wird.

Oder du schickst direkt eine neue korrigierte Steuererklärung (In dem Fall wird dann die neuere Erklärung berücksichtigt und die alte verworfen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Chen23 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:32

Danke. Ich habe es schon korrigiert.

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-beim Finanzamt anrufen?

Wenn du eine ehrliche Person bist, wäre das durchaus sinnvoll.

-soll ich die Steuererklärung noch einmal schreiben und abschicken?

Nein, siehe Antwort davor.

-korrigiert das Finanzamt das automatisch?

Nein.

In solch einem Fall entscheidet das Finanzamt, ob deine Angabe stimmen kann.

sofern das Finanzamt daran zweifelt, musst du beweisen können das du die angegebenen Arbeitstage Tatsächlich arbeiten warst.

In meiner Steuererklärung für 2023 habe ich 141 Tage angeben ( was auch der Wahrheit entsprach ). Das wurde vom Finanzamt so auch akzeptiert, wodurch es zu keiner Rückfrage seitens des Finazamt gab.

Anrufen wird gut funktionieren

Die Erklärung erneut zu versenden geht auch

Du kannst auch eine sonstige Nachricht über Elster verschicken

Eine Kürzung auf 230 Tage (maximum bei einer 5 tägigen Arbeitswoche) kann unter Umständen mit einer Erläuterung zum Steuerbescheid erfolgen, aber da 250 Tage nicht unmöglich sind wird wohl eher nachgefragt als dass man einfach so kürzt - würde ich persönlich nicht so machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Chen23 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:23

Dann würde ich sie noch einmal schreiben. Geht ja schnell, weil es der einzige Fehler war. Muss ich die alte Steuererklärung irgendwie zurückziehen bzw. löschen?

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Giota210  13.05.2024, 20:25
@Chen23

Nein.

Das FA veranlagt dann direkt die "Neuere" von den beiden Erklärungen.

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