Muss ich als Arbeitgeber meinen Angestellten was zu Trinken und Essen zur Verfügung stellen?

12 Antworten

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In der "ASR A3.5 Raumtemperatur" werden verbindliche Vorgaben und Empfehlungen bei Unter- oder Überschreitungen von zulässigen (Unterschreitung) und empfohlenen (Überschreitung) Raumtemperaturen sowie "geeignete Maßnahmen" formuliert.

Eine Raumtemperatur von 26 ° C "soll" nicht überschritten werden. Bei Überschreitung werden "beispielhaft" Maßnahmen gennant, wobei technische und organisatorische vor personenbezogenen gehen.

Zu den "empfohlenen" Maßnahmen gehört auch das Bereitstellen von Getränken - aber nicht als zwingende Vorschrift! Von "Essen" brauchen wir erst gar nicht zu sprechen.

Alle Vorschriften und Empfehlungen der "ASR A3.5 Raumtemperatur" sind hier formuliert: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf

Bei warmen Wetter dem Personal eine Kiste Mineralwasser kostenlos zur Verfügung stellen ist ein freundlicher Service. Pflicht ist es nicht.

Hallo,also ich kenne es nur so,dass man den Angestellten entgegenkommt,reine Kulanz.Z.B vom vollen Essen,gewisse Prozente Ermässigung geben,und ein Getränk am Tag ,was frei ist,auch gerade jetzt,wäre einfach nur fair,deinen Angestellten gegenüber.-Würde es dich in Pleite reissen???Wenn nicht,dann ist das auch in deinem Interesse,denn ohne sie,würde dein Geschäft auch nicht gut laufen.Und ein gesundes Verhältnis zu den Angestellten hilft dir und ihnen.Und wie charming schon schrieb,Kaffee,können sie ja,ähnlich wie mit einer Kaffekasse,selber bezahlen.Wenn jeder was reinsteckt,auch der nette Chef,dann sind alle zufrieden.Alles Gute und LG-Es ist kein -Muss-!!!Aber profitieren,tun alle dabei,du und dein Team.


Jein. Grundsätzlich müssen sich die Arbeitnehmer selber um ihre Verpflegung kümmern. Aber es können möglicherweise betriebliche oder tarifvertragliche Bestimmungen bestehen, die eine bestimmte Grundversorgung vorsehen. Ich habe mal in einer Zementfabrik geknechtet. Wenn es sehr heiß wurde, wurden wir betrieblich mit Wasser versorgt.


orangi244 
Fragesteller
 19.06.2013, 14:38

Und wenn es sich um normale Büroarbeit handelt und NICHTS davon im Vertrag steht?

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Atzei  19.06.2013, 14:45
@orangi244

Nee, einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf sicher nicht. Branchentypisch könnte ich mir aber schon vorstellen, dass solche Regelungen für die Produktion in Tarifverträgen enthalten sind: Straßenbau, allg. Bau, Eisen- und Stahlindustrie...

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Atzei  19.06.2013, 15:00
@Atzei

Also auf die Schnelle findet man auch keine Traifverträge mit einschlägigen bestimmungen. Aber dann vermute ich, dass das zum Regelungsbereich von Betriebsvereinbarungen gehört. Wenn ich mir so die Straßenbauarbeiter auf der Autobahn beim Teeren vorstelle... :-)

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Nur um in Sinne des Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdung am Arbeitsplatz abzuwehren.

Essen also wohl nicht . Getränke wenn es ungewöhnlich Heiß ist und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter besteht.


adianthum  19.06.2013, 14:54

Genau so.

In Gießereien z.B. wo die Leute am Hochofen stehen Wasser, oder am Fließband, wenn Pflaumen und Aprikosenkerne zur Persipanherstellung verlesen werden Milch wg. der Blausäure.

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