Muss ein Lebensmitteldiscounter Leergut annehmen?

7 Antworten

Bei Mehrwegflaschen muss jeder Verkäufer nur die annehmen, die er auch verkauft.


Cokedose  22.12.2013, 00:31

"Muss" nicht, kann!

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Also bei Einwegpfand ist die Frage zu bejahen. Bei Mehrweg wird der Händler nur Flaschen zurücknehmen, die er auch führt. Es gibt da bestimmte Größen der Flaschen, die in der Regel angenommen werden, da sie unabhängig von der Biermarke wiederverwendet werden. Anders sieht es bei Sondergrößen aus oder bei Flaschen mit einem Wiederverschluss.

Bei Mehrweg nimmt i.d.R. jeder Händler nur das zurück was er auch im Sortiment hat. Der einfache Hintergrund ist: Mehrweg geht zurück an die Abfüller. Das heißt, dass das jeweilige Einzelhandelsunternehmen selbst auch nur das wieder an die Brauerein los wird womit er beliefert wird. Die Krombacher-Brauerei kann beispielsweise mit Warsteiner-Kästen nichts anfangen.

Anders als bei Einweg besteht bei Mehrweg keine gesetzliche Rücknahmepflicht! Im Grunde muss hier ein Händler nicht mal das annehmen was er verkauft.

Der Discounter muss nur das Leergut zurücknehmen die er auch verkauft hat und führt!!


Toebeli96  20.01.2019, 11:28

Stimmt nicht

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nein, das sind sie nicht.