Muss ein Bundestagsabgeordneter seine Mitarbeiter selber zahlen, wenn er welche hat?

6 Antworten

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Der dt. Bundestag schreibt:

Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. März 2024) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 25.874,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden. Ihr Gehalt müssten die Abgeordneten selbst zahlen.

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334d-260806

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

Nein.

Die haben knapp 26.000 € pro Monat für ihre Mitarbeiter. Das kriegen sie aber nicht, das wird direkt vom Bund an die Angestellten des Abgeordneten gezahlt.

Ein Bundestagsabgeordneter bekommt für jedes Bundestagsmitglied pro Monat eine Pauschale von derzeit 19.913€. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst, die Bundestagsverwaltung zahlt die von ihm eingestellten Mitarbeiter direkt.

LG von Manfred

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, soweit ich das mal gelesen habe schon. Ich habe explizit Ricarda Lang gelesen. Die muss von ihrem Gehalt ihre (keine Ahnung wie viele) Mitarbeiter bezahlen.

So reich sind die also am Monatsende auch nicht ;)

Vitanex  18.04.2024, 20:44
So reich sind die also am Monatsende auch nicht ;)

"Reich" genug.

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DasFloYT  18.04.2024, 20:55
@Vitanex

Wenn man sich das so grob überschlägt:

10.000€ ca an Gehalt + 4.500 ca. steuerfreie "Pauschale"

Dann kommt man so um den dicken Daumen gerechnet bei 10.000-12.000
Für ein Bundestagsmitglied, was noch in weiteren Ausschüssen ist und unser Land repräsentiert, finde ich das in Ordnung.

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cminor7  18.04.2024, 20:57
@DasFloYT

Die Rentenansprüche pro Legislaturperiode nicht zu vergessen.

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Ja, dafür bekommt er oder sie eine "Aufwandsentschädigung". Je nach Status unterschiedlich hoch.