Muss der Resturlaub bei Kündigung über Zeitarbeitsfirma genommen werden?

5 Antworten

So fern es betrieblich möglich ist , muß Dir auch eine Leihfirma bei unerwarteter Kündigung die Möglichkeit geben , Deinen dort durch Mitarbeit inzwischen zustehenden Urlaubsanspruch primär so weit als realisierbar zu gewährend "in natural" ( also als Urlaub ) abzufeiern .

Nur anteilig dürfte zustehender Urlaubsanspruch bei unerwarteter Kündigung auch hier nur dann zu einer Auszahlung oder Übernahme führen , wenn es wegen unvorhersehbarer Ereignisse in diesem Betrieb nicht möglich wäre , den noch zustehenden Erholungsurlaub innerhalb der Austrittspflicht noch ( voll umfänglich ) in natura zu gewähren.

Nur unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen ist es dann möglich , Resturlaub durch Abgeltung nach Beschäftigungsende abzugelten, bzw. ihn auch dort nicht abzugelten sondern den tatsächlich verbleibenden Resturlaub ( nicht in natura gewährbar ) in Form einer Urlaubsbescheinigung urkundlich für einen möglichen Arbeitgeberwechsel im lfd. Kalenderjahr zu manifestieren.

Muss ich den Resturlaub von zwei Wochen in Anspruch nehmen?

Diskussionslos .... ja musst Du. Anspruch auf geldwerte Entschädigung des Urlaubsanspruches besteht nur, wenn der Urlaub aus zeitlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann.


Familiengerd  20.02.2020, 14:55
Diskussionslos .... ja musst Du.

Nein!

Der Fragesteller hat keinen Arbeitseinsatz. Diese Zeit muss er nicht durch Inanspruchnahme seines Urlaubs überbrücken!

0

Ich finde es irgendwie blöd, dass ich den Urlaub nehmen muss, obwohl ich sowieso gerade zuhause bin. Als Arbeitssuchender ist die Auszahlung besser für mich.

Was haltet ihr von der Idee mich krankschreiben zu lassen? Seit der Kündigung fühle ich mich wirklich nicht gut. Dann kann ich den Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen. Ich erhalte dann weiterhin mein Gehalt und der Urlaub wird ausbezahlt, oder?

Der Arbeitgeber wird zwar die Krankmeldung annehmehen und wahrscheinlich nach meinen Vorstellungen alles auszahlen, aber er wird höchstwahrscheinlich mir ein weniger gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Irgendwie ist das eine Zwickmühle.

Niemand kann dich zwingen, einen Urlaubsantrag zu stellen. Ebenso kann dir der Arbeitgeber keinen Zwangsurlaub erteilen.

ABER: Der Arbeitgeber kann dich nach der Kuendigung unter Anrechnung von Ueberstunden und Urlaubsanspruechen freistellen. Das wird er wohl auch tun, wenn du den Urlaub nicht beantragst.


Familiengerd  20.02.2020, 14:59

Der Fragesteller bekommt keinen Arbeitseinsatz mehr von seiner Zeitarbeitsfirma.

Er muss diese Zeit des fehlenden Einsatzes aber nicht durch Urlaub überbrücken; wenn er nicht zur Arbeit eingeteilt wird, kann ihm auch kein Urlaub für die ohnehin arbeitsfreie gewährt werden.

0

Ja du musst den Resturlaub nehmen. Urlaub darf überhaupt nur im Ausnahmefall ausgezahlt werden. In der Regel ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sicherzustellen, dass du den Gesetzlichen Mindesturlaub auch antrittst (Zur Not in dem er dem AN den Urlaub anweist). Außerdem ist der AG berechtigt aus betrieblichen Gründen Urlaub anzuweisen.


Familiengerd  20.02.2020, 14:54
Ja du musst den Resturlaub nehmen.

Nein!

Der Fragesteller hat keinen Arbeitseinsatz. Diese Zeit muss er nicht durch Inanspruchnahme seines Urlaubs überbrücken!

0